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Aufarbeitung der Geschichte des Einsiedler Waisenhauses und Kinderheims
Einsiedeln, 1861–1972 – Kindheit zwischen Fürsorge, Fremdbestimmung und Schweigen
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Über ein Jahrhundert prägte das Heilig-Geist-Spital in Einsiedeln das Leben zahlloser Kinder – als Armenhaus, Waisenhaus und Kinderheim.

Im Zuge der kritischen zeitgenössischen Betrachtung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gab der Bezirksrat Einsiedeln im Jahr 2022 eine unabhängige historische Untersuchung zum Einsiedler Waisenhaus und Kinderheim in Auftrag.

Unter der Leitung von Dr. Kevin Heiniger (Fachhochschule Nordwestschweiz) entstand ein über 200-seitiger Schlussbericht. Dieser beleuchtet die Geschichte der Institution mit schonungsloser Offenheit: religiöse Strenge, fürsorgerische Kontrolle, biografische Brüche – und dennoch auch Spuren von Alltag, Nähe und Überlebenswillen.

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Martinimarkt - Hauptstrasse gesperrt
vom Montag, 10. November 2025
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  • Die Zu- und Wegfahrt ist bei den Liegenschaften an der Hauptstrasse am gesamten Markttag, von 6.00 bis 20.00 Uhr nicht möglich
  • Ab Montag, 06.00 Uhr muss mit Geräuschimmissionen durch Transporte und das Aufstellen der Stände gerechnet werden.
  • Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge frühzeitig aus dem abgesperrten Bereich, welcher folgendes Gebiet umfasst:
    • Hauptstrasse ab Dorfplatz bis Benzigerstrasse
Wir hoffen, dass der Martinimarkt trotz der Beeinträchtigung auch für Sie zu einem Erlebnis und zu einer Bereicherung des Dorflebens wird.

Besten Dank für Ihr Verständnis.
Ressort Volkswirtschaft Sicherheit
Eisenbahnstrasse - Einbahnregime
vom 3. November bis 21. November 2025
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Ab Montag, 3. November 2025 gilt auf der Eisenbahnstrasse wieder das Einbahnregime. Die Lichtsignalanlage kommt weg. Der Verkehr vom Grossen Herrgott her kann normal in Richtung Bahnhof fahren. Die Fahrspur vom Bahnhof her wird via Benzigerstrasse umgeleitet.

Diese Situation bleibt bis  Freitag, 21. November 2025. Ab dann ist die Eisenbahnstrasse wieder zweispurig befahrbar. 

Protokoll der Bezirksgemeinde
vom 15. September 2025
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Öffentliche Auflage zur erstmaligen Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 7. November bis 27. November 2025
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An der Abstimmung vom 3. März 2024 wurde die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an den Bächen im Bezirk Einsiedeln und das entsprechende Wuhrreglement angenommen. Der Bezirksrat hat am 3 April 2024 die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Beides, Wuhrreglement und Ausführungsbestimmungen sind auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln unter der systematischen Rechtssammlung einsehbar und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. 

Im Rahmen der Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche wurde vom 31. Januar bis 31. März 2025 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Unter Berücksichtigung des Mitwirkungsverfahrens hat der Bezirksrat mit Beschluss vom 15. Oktober 2025 erstmalig das Verzeichnis der Wuhrbäche ausgeschieden. Gemäss Art. 2 Abs. 3 des Wuhrreglements ist das Verzeichnis der Wuhrbäche öffentlich aufzulegen. Die entsprechenden Unterlagen liegen im dritten Stock des Rathauses, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf oder können auf der Homepage unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen werden. 

Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat Einsiedeln Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. 

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 7. November bis 27. November 2025.


Mehr zum Thema unter:
Volksabstimmung
vom 30. November 2025
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Am Sonntag, 30. November 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung über folgende eidgenössische
und kommunale Vorlagen statt:

Bund Bezirk

Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.

Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern und beim Rathaus sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne im Alten Schulhaus sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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