


Der Bezirksrat Einsiedeln lädt die Stimmberechtigten des Bezirks ein an die
Ordentliche Bezirksgemeinde vom 9. Dezember 2025
19.30 Uhr, im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben
Über alle Traktanden wird an der Bezirksgemeinde beraten und entschieden. An die Urnenabstimmung vom 8. März 2026 gelangen keine kommunalen Sachvorlagen.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden verweisen wir auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist unter www.einsiedeln.ch verfügbar.
An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.
Über ein Jahrhundert prägte das Heilig-Geist-Spital in Einsiedeln das Leben zahlloser Kinder – als Armenhaus, Waisenhaus und Kinderheim.
Im Zuge der kritischen zeitgenössischen Betrachtung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gab der Bezirksrat Einsiedeln im Jahr 2022 eine unabhängige historische Untersuchung zum Einsiedler Waisenhaus und Kinderheim in Auftrag.
Unter der Leitung von Dr. Kevin Heiniger (Fachhochschule Nordwestschweiz) entstand ein über 200-seitiger Schlussbericht. Dieser beleuchtet die Geschichte der Institution mit schonungsloser Offenheit: religiöse Strenge, fürsorgerische Kontrolle, biografische Brüche – und dennoch auch Spuren von Alltag, Nähe und Überlebenswillen.