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10. Einsiedler Unternehmerapéro
vom 13. März 2025
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Bereits zum 10. Mal findet in diesem Jahr der Unternehmerapéro statt. Die stetig wachsende Besucherzahl und die positiven Rückmeldungen zeigen uns auf, dass dieser jährliche Anlass mittlerweile zum festen Jahresprogramm vieler Unternehmerinnen und Unternehmer gehört. Dieser Abend mit spannenden Referaten und der Gelegenheit, sich beim anschliessenden Apéro zu vernetzen und auszutauschen, richtet sich exklusiv an Sie, geschätzte Unternehmerinnen und Unternehmer von Einsiedeln. Dieses Jahr steht der Unternehmerapéro unter dem Motto «Abheben und Ausserordentliches wagen». Wir freuen uns über Ihre Anmeldung (bis zum 07. März) und Sie am 13. März 2025 im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben begrüssen zu dürfen.

Anmeldung:
Eine Anmeldung ist ab sofort und bis zum 07. März 2025 möglich.

Rodungsgesuch Euthal (Ruostel-Chäseren)
Einsprachefrist bis 27. Februar 2025
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Gesuchstellerin:
  • Flurgenossenschaft Ruostel, im Ruostel 26, 8844 Euthal 
Grundeigentümer:
  • Diverse. 
Ort der Rodung:
  • Euthal (Ruostel-Chäseren), GB 2579 und 2577, Koordinaten 2'703’785/ 1'217'834, Temporäre Rodung 
Rodungsfläche:
  • 4’620 m2. 
Rodungsgrund:
  • Siedung Ruostel, Schutzbauten (Ersatz- und Neubauten) gegen Murganprozesse. 
Ersatzleistung:
  • Die geplanten Massnahmen erfordern einen temporären Eingriff in das Waldareal 

Die Gesuchsunterlagen liegen im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Bezirksrat Einsiedeln (gemäss §§ 4 ff. und 21 KWaG, §§ 38 ff. VRP) zu richten. 

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 7. Februar bis und mit 27. Februar 2025 

Planen / Bauen / Umwelt / Energie
Umzonung ehemaliges Schulhaus Trachslau
Bezirk Einsiedeln / Auflage Teilzonenplan
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In Anwendung von § 25 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, eingesehen werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 4 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Bezirksrat zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 31. Januar bis und mit 3. März 2025.

Einsiedeln, 31. Januar 2025
Der Bezirksrat

Mehr zum Thema finden Sie unter:
Ausscheidung Wuhrbäche
Öffentliche Mitwirkung zur Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche
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An der Abstimmung vom 3. März 2024 wurde die Neuorganisation des Wuhrwesens im Bezirk Einsiedeln mit 78.33 % Ja-Stimmen angenommen. Der Bezirksrat hat das Wuhrreglement (Art. 2, 3 und 5) sowie dessen Ausführungsbestimmungen (Art. 1-4, Art. 10 Abs. 1 lit. d + e, Art. 12 lit. d + e und Art. 33 f.) per 1. September 2024 teilweise in Kraft gesetzt. 
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Wuhrreglement nimmt der Bezirksrat Änderungs- oder Ergänzungswünsche entgegen. Es können vom 31. Januar - 31. März 2025 während den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie eingesehen werden:

Stellungnahmen bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Verzeichnis der Wuhrbäche haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen einen Antrag, eine Begründung und ggf. weitere Unterlagen enthalten (z.B. Dokumente, welche beweisen, dass ein Bach mit öffentlichen Mitteln verbaut wurde). Vorzugsweise wird für die Eingaben das auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln aufgeschaltete Formular verwendet. Die schriftlichen Stellungnahmen sind entweder per Post an Geoinfra Ingenieure AG, Alpstrasse 4, 8840 Einsiedeln mit dem Vermerk «Öffentliche Mitwirkung Wuhrbäche» oder per Mail an *eit*nsq3iez#def,lnc0@gt7eog#ins2frh/a.f+chi zu richten. Eingabefrist ist der 31. März 2025.

Für nähere Informationen und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Planung und Gewässer des Bezirks Einsiedeln (-plk5anv4enf+@bw3ezu0ira6ken4int3sik7edn$elt2n.w8chw oder 055 418 41 80) zur Verfügung.
Ersatzwalhl der teilamtlichen Richterstelle
vom 18. Mai 2025
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gemäss § 19 des Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz (SRSZ 120.100): 

Am Sonntag, 18. Mai 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet infolge Rücktritts der aktuellen Amtsinhaberin die Ersatzwahl für eine teilamtliche Rtichterstelle statt. 

Wahlvorausstetzungen
Teilamtliche Richter müssen ein juristisches Studium mit einem Lizentiat oder Master einer schweizerischnen oder anerkannten Hochschule abgeschlossen haben, oder über ein Anwaltspatent verfügen (§ 34 Justizgesetz, JG, SRSZ 231.110). Interessenbindungen sind gemäss Transparenzgesetz (TPG, SRSZ 140.700) offenzulegen. 

Termine
  • Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung:
    Donnerstag, 6. März 2025, 11.45 Uhr
  • Losziehung für die Reihenfolge der kandidierenden Personen auf dem Wahlzettel (nur bei mehreren Kandidierenden): Freitag, 7. März 2025, 16.00 Uhr, im Ratsaal des Rathauses Einsiedeln
  • Eine allfällige Ersatz-Nachwahl würde am Sonntag, 28. September 2025, stattfinden.
    Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den zweiten Wahlgang:
    Mittwoch, 18. Juni 2025, 11.45 Uhr 

​Für die Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung. 

Bezirk Einsiedeln/Pluralinitiative
«Ja zu mehr bezahlbarem Wohnraum für die Einsiedler Bevölkerung!»
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Am 4. November 2024 reichte die SP Einsiedeln, vertreten durch Johannes Borner, Einsiedeln, mit 432 gültigen Unterschriften folgende Pluralinitiative ein:

«Der Bezirk Einsiedeln schafft Rahmenbedingungen und ergreift Massnahmen, die zur Förderung und Realisierung von bezahlbarem Wohnraum im Bezirk Einsiedeln führen.» 

Beschluss des Bezirksrates:
  • Die Pluralinitiative der SP Einsiedeln wird in der Form der allgemeinen Anregung gültig erklärt.
  • Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit der Initiative werden im Sinne von § 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
  • Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf 5 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 
Einsiedeln, 23. Januar 2025
Der Bezirksrat 
Bezirk Einsiedeln/Pluralinitiative
«Wohnungen in der Gewerbe- und Industriezone»
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Am 15. November 2024 reichte die WP Einsiedeln, vertreten durch Daniel Kälin, Einsiedeln, mit 311 gültigen Unterschriften folgende Pluralinitiative ein:

«Das kommunale Baureglement und insbesondere dessen An. 50 sei dahingehend anzupassen, dass in der Gewerbe- und Industriezone nicht nur betriebsnotwendige Wohnungen, sondern mindestens ein Geschoss ohne Einschränkungen (inkl. Attika- bzw. Dachgeschoss) für die Wohnnutzung zulässig ist.» 

Beschluss des Bezirksrates:
  • Die Pluralinitiative der SVP Einsiedeln wird in der Form der allgemeinen Anregung gültig erklärt.
  • Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit der Initiative werden im Sinne von § 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
  • Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 
Einsiedeln, 23. Januar 2025
Der Bezirksrat 
Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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