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Vollendung des Klosterplatzes ab 17. März 2025
Bauarbeiten am «Platz im Platz» starten
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Der Klosterplatz Einsiedeln wird vollendet: Nach einer intensiven Planungs- und Abwägungsphase beginnen am 17. März 2025 die finalen Arbeiten am «Platz im Platz», der runden Fläche im unteren Bereich des Klosterplatzes rund um den Marienbrunnen. Die Gestaltung des Platzes hat sich bereits bewährt und erfreut sich grosser Zustimmung bei Einheimischen wie auch bei Besuchern. Mit der bevorstehenden Pflästerung wird das Gesamtprojekt abgeschlossen.

Die Verzögerung der Bauarbeiten resultierte aus der Notwendigkeit, eine optimale Lösung für die hindernisfreie Zugänglichkeit zu finden. Die Bauherren – Kloster Einsiedeln und Bezirk Einsiedeln – haben die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abgewogen, und die Gerichte haben diesen Weg gestützt. Nun ist der Weg frei für die Fertigstellung, die bis September 2025 abgeschlossen sein soll.
 

Bauliche Massnahmen im Überblick:
  • Die Pflästerung des «Platz im Platz» erfolgt mit Einsandung – analog zu den bereits gestalteten Flächen.
  • Die Gehwege werden, wie bereits auf dem restlichen Platz umgesetzt, eingemörtelt gepflästert, um eine optimale Barrierefreiheit zu gewährleisten.
  • Die Treppenstufen werden instandgesetzt.
  • Entwässerungsrinnen werden ergänzt, um die Nutzung für Fussgänger weiter zu optimieren.

Während der Bauphase bleibt der Bereich des «Platz im Platz» weitgehend abgesperrt, doch die Sicht auf die Arbeiten bleibt bestehen. Die Pflästerung erfolgt im Uhrzeigersinn, beginnend mit der Markierung der barrierefreien Wege. Damit rückt die Fertigstellung des Klosterplatzes in greifbare Nähe – ein bedeutender Meilenstein für Einsiedeln und seine Besucher.
 

Mehr zum Thema:
Ersatzwahl teilamtliche Richterstelle (40 %)
Stille Wahl: Somit entfällt ein Wahlgang an der Urne am 18. Mai 2025
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Infolge vorzeitigen Rücktritts der am 14. April 2024 gewählten teilamtlichen Richterin per Ende März 2025 ist eine Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl wurde angekündigt (EA 28.1.2025). Innert Frist bis 6. März 2025 ging folgender Wahlvorschlag ein:

«Gemeinsamer Wahlvorschlag von FDP, GLP, Mitte, SP und SVP
Einsiedeln»Teilamtliche RichterIn (Rest der Amtsperiode 2024–2028)
Kotrba Christina, 1982, RA lic.iur., Zürich, parteilos, neu

Weitere Wahlvorschläge gingen nicht ein.

Wenn bis zur Anmeldefrist nicht mehr Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, kann bei einer Ersatzwahl eine stille Wahl erfolgen (§ 44a Abs. 1 WAG). Der Bezirksrat Einsiedeln hat mit Beschluss Nr. 2025.068 vom 12. März 2025 Christina Kotrba für den Rest der Amtsdauer 2024–2028 als teilamtliche Richterin als in stiller Wahl gewählt erklärt. Somit entfällt ein Wahlgang an der Urne am 18. Mai 2025.

Gegen diesen Beschluss kann binnen 10 Tagen ab dieser Publikation Beschwerde beim
Verwaltungsgericht Schwyz erhoben werden.

Bezirksrat Einsiedeln

Bezirksgemeinde vom 15. April 2025 (Dienstag)
im Gemeindesaal Altes Schulhaus ab 20.00 Uhr
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Ausscheidung Wuhrbäche
Öffentliche Mitwirkung zur Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche
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An der Abstimmung vom 3. März 2024 wurde die Neuorganisation des Wuhrwesens im Bezirk Einsiedeln mit 78.33 % Ja-Stimmen angenommen. Der Bezirksrat hat das Wuhrreglement (Art. 2, 3 und 5) sowie dessen Ausführungsbestimmungen (Art. 1-4, Art. 10 Abs. 1 lit. d + e, Art. 12 lit. d + e und Art. 33 f.) per 1. September 2024 teilweise in Kraft gesetzt. 
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Wuhrreglement nimmt der Bezirksrat Änderungs- oder Ergänzungswünsche entgegen. Es können vom 31. Januar - 31. März 2025 während den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie eingesehen werden:

Stellungnahmen bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Verzeichnis der Wuhrbäche haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen einen Antrag, eine Begründung und ggf. weitere Unterlagen enthalten (z.B. Dokumente, welche beweisen, dass ein Bach mit öffentlichen Mitteln verbaut wurde). Vorzugsweise wird für die Eingaben das auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln aufgeschaltete Formular verwendet. Die schriftlichen Stellungnahmen sind entweder per Post an Geoinfra Ingenieure AG, Alpstrasse 4, 8840 Einsiedeln mit dem Vermerk «Öffentliche Mitwirkung Wuhrbäche» oder per Mail an 'eix,nst/ieh+dey&lna.@gn1eoc9inh8frx.a.r*chn zu richten. Eingabefrist ist der 31. März 2025.

Für nähere Informationen und Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Planung und Gewässer des Bezirks Einsiedeln (9plv)ann5end2@bo8ezn*irb8ket.inc(siq+edc$elb/n.x)chs oder 055 418 41 80) zur Verfügung.
Invasiver Neophyt
Jeden Monat wird eine neue invasive Neophyten-Art vorgestellt, sowie eine einheimische Alternative
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Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns nicht heimisch sind und sich sehr schnell ausbreiten. Sie breiten sich so stark aus, dass einheimische Arten verdrängt werden. Somit entstehen Schäden für unsere Umwelt, Wirtschaft und Gesundheit. 

  • März 2025 - Essigbaum
  • Februar 2025 - Kirschlorbeer
  • Januar 2025 - Chinesische Hanfpalme
  • Dezember 2024 - Götterbaum
  • November 2024 - Sommerflieder
  • Oktober 2024 - Schmalblättriges Kreuzkraut
  • September 2024 - Nordamerikanische Goldruten
  • August 2024 - Einjähriges Berufkraut
  • Juli 2024 - Japanischer Staudenknöterich
  • Juni 2024 - Riesenbärenklau
  • Mai 2024 - Drüsiges Springkraut
Mehr Infos zu den Erkennungsmerkmalen und den Bekämpfungsmethoden finden Sie unter:
Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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