


Über ein Jahrhundert prägte das Heilig-Geist-Spital in Einsiedeln das Leben zahlloser Kinder – als Armenhaus, Waisenhaus und Kinderheim.
Im Zuge der kritischen zeitgenössischen Betrachtung von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gab der Bezirksrat Einsiedeln im Jahr 2022 eine unabhängige historische Untersuchung zum Einsiedler Waisenhaus und Kinderheim in Auftrag.
Unter der Leitung von Dr. Kevin Heiniger (Fachhochschule Nordwestschweiz) entstand ein über 200-seitiger Schlussbericht. Dieser beleuchtet die Geschichte der Institution mit schonungsloser Offenheit: religiöse Strenge, fürsorgerische Kontrolle, biografische Brüche – und dennoch auch Spuren von Alltag, Nähe und Überlebenswillen.Ab Montag, 3. November 2025 gilt auf der Eisenbahnstrasse wieder das Einbahnregime. Die Lichtsignalanlage kommt weg. Der Verkehr vom Grossen Herrgott her kann normal in Richtung Bahnhof fahren. Die Fahrspur vom Bahnhof her wird via Benzigerstrasse umgeleitet.
Diese Situation bleibt bis Freitag, 21. November 2025. Ab dann ist die Eisenbahnstrasse wieder zweispurig befahrbar.
An der Abstimmung vom 3. März 2024 wurde die Neuorganisation des Hochwasserschutzes an den Bächen im Bezirk Einsiedeln und das entsprechende Wuhrreglement angenommen. Der Bezirksrat hat am 3 April 2024 die zugehörigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Beides, Wuhrreglement und Ausführungsbestimmungen sind auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln unter der systematischen Rechtssammlung einsehbar und treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Im Rahmen der Ausscheidung des Verzeichnisses der Wuhrbäche wurde vom 31. Januar bis 31. März 2025 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Unter Berücksichtigung des Mitwirkungsverfahrens hat der Bezirksrat mit Beschluss vom 15. Oktober 2025 erstmalig das Verzeichnis der Wuhrbäche ausgeschieden. Gemäss Art. 2 Abs. 3 des Wuhrreglements ist das Verzeichnis der Wuhrbäche öffentlich aufzulegen. Die entsprechenden Unterlagen liegen im dritten Stock des Rathauses, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, während der üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf oder können auf der Homepage unter der Rubrik «Laufende Projekte» eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat Einsiedeln Einsprache erhoben werden. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 7. November bis 27. November 2025.
Am Sonntag, 30. November 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung über folgende eidgenössische
und kommunale Vorlagen statt:
Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern und beim Rathaus sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne im Alten Schulhaus sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.