Der Klosterplatz Einsiedeln wird vollendet: Nach einer intensiven Planungs- und Abwägungsphase beginnen am 17. März 2025 die finalen Arbeiten am «Platz im Platz», der runden Fläche im unteren Bereich des Klosterplatzes rund um den Marienbrunnen. Die Gestaltung des Platzes hat sich bereits bewährt und erfreut sich grosser Zustimmung bei Einheimischen wie auch bei Besuchern. Mit der bevorstehenden Pflästerung wird das Gesamtprojekt abgeschlossen.
Die Verzögerung der Bauarbeiten resultierte aus der Notwendigkeit, eine optimale Lösung für die hindernisfreie Zugänglichkeit zu finden. Die Bauherren – Kloster Einsiedeln und Bezirk Einsiedeln – haben die unterschiedlichen Interessen sorgfältig abgewogen, und die Gerichte haben diesen Weg gestützt. Nun ist der Weg frei für die Fertigstellung, die bis September 2025 abgeschlossen sein soll.
Während der Bauphase bleibt der Bereich des «Platz im Platz» weitgehend abgesperrt, doch die Sicht auf die Arbeiten bleibt bestehen. Die Pflästerung erfolgt im Uhrzeigersinn, beginnend mit der Markierung der barrierefreien Wege. Damit rückt die Fertigstellung des Klosterplatzes in greifbare Nähe – ein bedeutender Meilenstein für Einsiedeln und seine Besucher.
Infolge vorzeitigen Rücktritts der am 14. April 2024 gewählten teilamtlichen Richterin per Ende März 2025 ist eine Ersatzwahl durchzuführen. Die Ersatzwahl wurde angekündigt (EA 28.1.2025). Innert Frist bis 6. März 2025 ging folgender Wahlvorschlag ein:
«Gemeinsamer Wahlvorschlag von FDP, GLP, Mitte, SP und SVP
Einsiedeln»Teilamtliche RichterIn (Rest der Amtsperiode 2024–2028)
Kotrba Christina, 1982, RA lic.iur., Zürich, parteilos, neu
Wenn bis zur Anmeldefrist nicht mehr Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, kann bei einer Ersatzwahl eine stille Wahl erfolgen (§ 44a Abs. 1 WAG). Der Bezirksrat Einsiedeln hat mit Beschluss Nr. 2025.068 vom 12. März 2025 Christina Kotrba für den Rest der Amtsdauer 2024–2028 als teilamtliche Richterin als in stiller Wahl gewählt erklärt. Somit entfällt ein Wahlgang an der Urne am 18. Mai 2025.
Gegen diesen Beschluss kann binnen 10 Tagen ab dieser Publikation Beschwerde beimBezirksrat Einsiedeln
Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 4–8 werden an die Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 überwiesen.
Über die Traktanden 1–3 und 9 wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.
An der Abstimmung vom 3. März 2024 wurde die Neuorganisation des Wuhrwesens im Bezirk Einsiedeln mit 78.33 % Ja-Stimmen angenommen. Der Bezirksrat hat das Wuhrreglement (Art. 2, 3 und 5) sowie dessen Ausführungsbestimmungen (Art. 1-4, Art. 10 Abs. 1 lit. d + e, Art. 12 lit. d + e und Art. 33 f.) per 1. September 2024 teilweise in Kraft gesetzt.
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 der Ausführungsbestimmungen zum Wuhrreglement nimmt der Bezirksrat Änderungs- oder Ergänzungswünsche entgegen. Es können vom 31. Januar - 31. März 2025 während den üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie eingesehen werden:
Stellungnahmen bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche zum Verzeichnis der Wuhrbäche haben in schriftlicher Form zu erfolgen und müssen einen Antrag, eine Begründung und ggf. weitere Unterlagen enthalten (z.B. Dokumente, welche beweisen, dass ein Bach mit öffentlichen Mitteln verbaut wurde). Vorzugsweise wird für die Eingaben das auf der Webseite des Bezirks Einsiedeln aufgeschaltete Formular verwendet. Die schriftlichen Stellungnahmen sind entweder per Post an Geoinfra Ingenieure AG, Alpstrasse 4, 8840 Einsiedeln mit dem Vermerk «Öffentliche Mitwirkung Wuhrbäche» oder per Mail an zu richten. Eingabefrist ist der 31. März 2025. ei ns ie de ln @g eo in fr a. ch
Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns nicht heimisch sind und sich sehr schnell ausbreiten. Sie breiten sich so stark aus, dass einheimische Arten verdrängt werden. Somit entstehen Schäden für unsere Umwelt, Wirtschaft und Gesundheit.