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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe im Kanton Schwyz
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im Kanton Schwyz gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.

Die vereinzelten Regengüsse der letzten Tage waren nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe 4 «grosse Gefahr».

Bis auf Widerruf verboten sind im ganzen Kanton:
🚫 Feuer im Wald und näher als 50 Meter am Wald
🚫 Feuerwerk und Höhenfeuer
🚫 Einweggrills und Feuer in unbefestigten Feuerstellen
🚫 Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer

✅ Grillieren im Garten oder auf dem Balkon mit Gas- oder Holzkohlegrills bleibt erlaubt. Halte 50 Meter Abstand zum Wald und lass das Feuer nie unbeaufsichtigt.

Alle Infos findest du in der Medienmitteilung: sz.ch/html/10392/news/25658

Verwaltungsgericht hebt Urnenüberweisung der Schulanlage Willerzell auf
Medienmitteilung vom 6. August 2026
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Stimmrechtsbeschwerde von Andreas Barraud gegen die Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 gutgeheissen und die Überweisung der Vorlage «Planungskredit und Landerwerb für den Neubau der Schulanlage Willerzell» an die Urne mit Entscheid vom 27. Juli 2026 aufgehoben (VGE III 2026 66). Der Bezirksrat Einsiedeln nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis.

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Verschärfte Regeln für Wasserentnahmen
Die Trockenheit hält trotz Gewittern an
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💧 Trotz Gewittern bleibt es zu trocken. Der Kanton Schwyz verschärft deshalb die Regeln für Wasserentnahmen aus Gewässern.

Ab sofort sind Entnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern nur noch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen zulässig. Ausgenommen sind Seen sowie allenfalls die Linth, sofern sie genügend Wasser führen.

  • ✅ Giessen von Hand mit Giesskanne oder Eimer bleibt erlaubt.
  • 🚫 Pumpen für private Zwecke sind untersagt.
So hilfst du mit:
  • Rasenflächen möglichst nicht bewässern
  • Gärten sparsam giessen, am besten frühmorgens oder abends mit Regenwasser
  • Fahrzeuge und Plätze nicht mit Trinkwasser reinigen
  • Pools nicht befüllen oder nachfüllen
Weitere Infos in der Medienmitteilung:
https://bit.ly/4vDtHZI

Stopp! Strassenschächte sind keine Abfalleimer
Alle können und müssen mithelfen!
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Nicht jeder Entwässerungsschacht führt in die ARA! Strassenentwässerungen sind vor allem für das Ablaufen von Regenwasser bestimmt. Sie sind unverzichtbar, weil über sie das Regenwasser schnell abfliessen kann. Das Wasser wird meist ohne Reinigung oder Filter, unterirdisch in den nächsten Bach geleitet. Das bedeutet, was wir in den Schacht schütten oder werfen landet im Fliessgewässer oder See. Auch Zigarettenstummel!  

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Kampagne «Aufs Wasser mit Rücksicht»
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Das Stand-Up-Paddling (SUP) hat sich in den letzten Jahren als beliebte Freizeit- und Wassersportaktivität etabliert. Auch am Sihlsee werden diesen Sommer wieder hunderte Personen mit SUPs, aber auch mit Kanus und anderen Wassersportgeräten unterwegs sein.

Was für Erholungssuchende ein Sommertag auf dem Wasser ist, kann für Tiere und Pflanzen zur Belastung werden. Die Kampagne «Aufs Wasser mit Rücksicht» sensibilisiert deshalb für ein naturverträgliches Verhalten auf den Schweizer Seen.

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Sauberes Wasser ist kein Zufall
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Ein kühles Bad im See oder Bach tut gut. Saubere Gewässer sind aber keine Selbstverständlichkeit, dahinter steckt viel Infrastruktur, Technik und Arbeit. Denn ohne Abwasserreinigungsanlagen (ARA) wären unsere Gewässer eine Kloake. Eine ARA kann jedoch nicht alles gleich gut aufnehmen und reinigen. Daher ist es wichtig, dass nur das in die ARA kommt was auch dort hingehört.

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Einbürgerungsgesuche
Einsprachefrist bis und mit 11. August 2026
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Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:

Gesuche
  • Sarah Jeannette Louise Feil, geboren 31. Oktober 1982, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Hafnerquartier 1.
  • Irina Patricia Wukasch, geboren 9. Juni 1992, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Hintere Luegeten 1a.
  • Pavel Šebera, geboren 1. April 1981, von Tschechische Republik, Wohnsitz in der Schweiz seit 19 Jahren,
  • Sona Šeberová, geboren 22. März 1980, von Slowakei, Wohnsitz in der Schweiz seit 21 Jahren,
  • Pavel Šebera, geboren 12. Dezember 2012, von Slowakei, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
  • Sara Šebera, geboren 25. Dezember 2014, von Slowakei, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, alle wohnhaft 8840 Einsiedeln, Klostermühlematte 4.
     

Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 11. August 2026.
Öffnungszeiten Umfrage
Ihre Meinung zählt – vielen Dank für Ihre Teilnahme!
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«Mit dem Umzug ins neue Verwaltungszentrum Einsiedlerhof möchte die Bezirksverwaltung auch die Öffnungszeiten überprüfen und noch besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abstimmen. Wir laden die Einsiedlerinnen und Einsiedler ein, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Online-Umfrage ist unter (Link) erreichbar und anonym. Persönliche Angaben (Alter, Nationalität) sind freiwillig, dienen aber einer gezielteren Auswertung.
Energiestadt Förderpreis 2026
Teilnahmeschluss ist der 31. Juli 2026
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Die Energiekommission Einsiedeln schreibt den Förderpreis 2026 aus. Gesucht werden lokale, innovative und nachhaltige Projekte zur messbaren Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit dem Förderpreis sollen Unternehmen, Schulen, Vereine, Teams und Privatpersonen für ihr Engagement rund um das Thema Energie gewürdigt werden. Der Förderpreis ist mit 5000 Franken dotiert.

Die genauen Teilnahmebedingungen, die Beurteilungskriterien und das Anmeldeformular finden Sie auf www.einsiedeln.ch unter der Rubrik «Energiestadt».

Teilnahmeschluss ist der 31. Juli 2026

Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Paracelsuspark 3 / Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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