Lernen Sie die faszinierende Lebensweise von Turmfalken, Mauerseglern und Schwalben kennen und erfahren Sie, weshalb diese an und in unseren Häusern brütenden Vögel unsere Unterstützung benötigen.
Um Anmeldung (per Mail an ) wird gebeten, spontane Interessierte sind jedoch ebenfalls herzlich willkommen! um we lt sc hu tz @b ez ir ke in si ed el n. chWartezeiten wegen Lichtsignalanlage
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ressort Infrastruktur
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Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 25. April bis 15. Mai 2025 öffentlich aufgelegt:
«Gestaltungsplan Nr. 63, Rinderpetz», Rinderplätzstrasse 11, 8846 Willerzell, GB 1629 und 1808, Koordinaten 2 702 740/ 1 221 035.
Gesuchsteller: Gabriel Fuchs, Rinderplätzstrasse 11, 8846 Willerzell.
Planverfasser: R+K Raumplanung AG, Poststrasse 4, 8808 Pfäffikon SZ und Hasler + Eimacher Architekten, Werner-Kälin-Strasse 3, 8840 Einsiedeln.
Grundeigentümer: Gabriel Fuchs, Rinderplätzstrasse 11, 8846 Willerzell.
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 25. April bis und mit 15. Mai 2025.
Einsiedeln, 25. April 2025Der Bezirk Einsiedeln entwickelt die neue Altersstrategie 2025+ - und Ihre Meinung zählt!
Gemeinsam mit der Hochschule Luzern laden wir Sie ein, die Zukunft des Alterns aktiv mitzugestalten.
Diskutieren Sie mit und bringen Sie Ihre Ideen ein! Jetzt mitreden und Einsiedeln zukunftsfähig machen.
Wann und wo?
Samstag, 21. Juni 2025
09.00 Uhr Eintreffen
Begrüssung und Beginn der Zukunftswerkstatt:
09.30 Uhr bis 12.15 Uhr im Alten Schulhaus im Gemeindesaal mit anschliessendem Apéro
Anmeldung?
Für die Organisation ist eine Anmeldung erwünscht, Anmeldeschluss 12. Juni 2025.
Entweder per E-Mail an so zi al es @b ez ir ke in si ed el n. ch
oder telefonisch unter der Nummer 055 418 42 16
(Abteilung Soziales und Gesundheit Bezirk Einsiedeln)
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Arbeitsgruppe Altersstrategie 2025+ Bezirk Einsiedeln
Der Einsiedler Kulturpreis wird 2025 zum vierten Mal vergeben. Der Preis ist eine Wertschätzung für die Kulturschaffenden Einsiedelns und ein Dank an engagierte Persönlichkeiten und Institutionen der Einsiedler Kulturlandschaft.
Eingabeschluss ist der 30. April 2025. Die Kultur-kommission des Bezirks Einsiedeln freut sich auf zahlreiche Nominationen.
Weitere Informationen zum Einsiedler Kulturpreis finden Sie hier.Am Sonntag, 18. Mai 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, findet im Bezirk Einsiedeln eine Volksabstimmung über folgende kommunalen Vorlagen statt:
Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der
Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern und beim Rathaus sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne im Alten Schulhaus sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
GesucheEinwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).