


Bitte das Sammelgut bei jeder Witterung bis 8.00 Uhr an den Durchfahrtsstrassen bereitstellen.
Traktanden:
Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 3 und 4 werden an die Urnenabstimmung vom 29. November 2026 überwiesen. Über die Traktanden 1, 2 und 5 wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden wird auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird, verwiesen. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist auch unter www.einsiedeln.ch verfügbar.
An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.
Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Abstimmungsunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Die Stimmabgabe kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden. Die Details zu den Leerungszeiten der Abstimmungsbriefkästen sowie zur Öffnungszeit der Abstimmungsurne sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt. Der Abstimmungsbriefkasten im Dorf sowie das Abstimmungslokal am 14. Juni 2026 befinden sich beim bzw. im Einsiedlerhof.Gesuchsteller:
Bezirk Einsiedeln, Ressort Infrastruktur, Paracelsusweg, 3, 8840 Einsiedeln.
Grundeigentümerin:
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Hilfikerstrasse 1, 3000 Bern 65.
Ort der Rodung:
Breukholz, Gross, GB 1661, Koordinaten 2 702 062/1 218 895.
Rodungsfläche:
114 m2.
Rodungsgrund:
Neubau Grundwasserpumpwerk und Aufbereitungsanlage Breukholz. Ersatzleistung: Ersatzaufforstung 114 m2.
Die Gesuchsunterlagen liegen im Portal E-Bau (sz.ch/ebau) zur Einsicht auf. Einsprachen sind mit schriftlicher Eingabe an den Bezirksrat Einsiedeln (gemäss §§ 4 ff. und 21 KWaG, §§ 38 ff. VRP) zu richten.
Littering und illegale Abfallentsorgung belasten die Umwelt und verursachen hohe Kosten. Die meisten Menschen ärgern sich über herumliegenden Abfall und würden von sich behaupten, dass sie sich korrekt verhalten. Trotzdem ist es erstaunlich, wie viel Abfall im öffentlichen Raum einfach liegengelassen oder illegal entsorgt wird.
weiterlesen.....Die Unterführung Armbüel auf der Umfahrungsstrasse Einsiedeln wird zur Erhaltung der Bausubstanz instandgesetzt. Die Bauarbeiten dauern bis Ende Oktober 2026. Der Verkehr wird während der gesamten Bauzeit einspurig mittels einer Lichtsignalanlage geregelt.
Die Instandsetzung beinhaltet den Ersatz des Belags und der Abdichtung auf der Fahrbahnplatte sowie die Sanierung der lokalen Betonschäden. Zudem entstehen zwei komplett neue Randborde. An den Widerlagerwänden in der Unterführung wird der beschädigte Beton vollflächig mit Wasserhöchstdruck abgetragen und ersetzt. Die Sanierungsarbeiten beschränken sich auf den unmittelbaren Bereich der Unterführung.
Bauzeit und Verkehrsbehinderungen
Die Arbeiten beginnen am Montag, 15. Juni 2026, und dauern voraussichtlich bis Oktober 2026. In dieser Zeit wird der Verkehr auf der Kantonsstrasse einspurig geführt und mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Für den Langsamverkehr gibt es während der Bauarbeiten Schutzmassnahmen durch die Unterführung.
Baudepartement

Heinz Disch
Tiefbauamt, Abteilung Kunstbauten
+41 41 819 25 11