


im Kanton Schwyz gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe.
Die vereinzelten Regengüsse der letzten Tage waren nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe 4 «grosse Gefahr».
Feuer im Wald und näher als 50 Meter am Wald
Feuerwerk und Höhenfeuer
Einweggrills und Feuer in unbefestigten Feuerstellen
Himmelslaternen und Heissluftballons mit offenem Feuer
Grillieren im Garten oder auf dem Balkon mit Gas- oder Holzkohlegrills bleibt erlaubt. Halte 50 Meter Abstand zum Wald und lass das Feuer nie unbeaufsichtigt.
Alle Infos findest du in der Medienmitteilung: sz.ch/html/10392/news/25658
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Stimmrechtsbeschwerde von Andreas Barraud gegen die Bezirksgemeinde vom 13. April 2026 gutgeheissen und die Überweisung der Vorlage «Planungskredit und Landerwerb für den Neubau der Schulanlage Willerzell» an die Urne mit Entscheid vom 27. Juli 2026 aufgehoben (VGE III 2026 66). Der Bezirksrat Einsiedeln nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis.
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Trotz Gewittern bleibt es zu trocken. Der Kanton Schwyz verschärft deshalb die Regeln für Wasserentnahmen aus Gewässern.
Ab sofort sind Entnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern nur noch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Spezialkulturen zulässig. Ausgenommen sind Seen sowie allenfalls die Linth, sofern sie genügend Wasser führen.
Giessen von Hand mit Giesskanne oder Eimer bleibt erlaubt.
Pumpen für private Zwecke sind untersagt.
Das Stand-Up-Paddling (SUP) hat sich in den letzten Jahren als beliebte Freizeit- und Wassersportaktivität etabliert. Auch am Sihlsee werden diesen Sommer wieder hunderte Personen mit SUPs, aber auch mit Kanus und anderen Wassersportgeräten unterwegs sein.
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Energiekommission Einsiedeln schreibt den Förderpreis 2026 aus. Gesucht werden lokale, innovative und nachhaltige Projekte zur messbaren Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit dem Förderpreis sollen Unternehmen, Schulen, Vereine, Teams und Privatpersonen für ihr Engagement rund um das Thema Energie gewürdigt werden. Der Förderpreis ist mit 5000 Franken dotiert.
Die genauen Teilnahmebedingungen, die Beurteilungskriterien und das Anmeldeformular finden Sie auf www.einsiedeln.ch unter der Rubrik «Energiestadt».