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"Aktuelles Wetter"

Di Dienstag 8. Oktober 2024 8.10 zum Teil bewölkt

Prognose für die nächsten Tage

Mi Mittwoch 9. Oktober 2024 9.10 Hohe Bewölkung | 19°
Do Donnerstag 10. Oktober 2024 10.10 stark bewölkt, anhaltender Regen | 17°
Fr Freitag 11. Oktober 2024 11.10 bewölkt, einige Regenschauer | 10°
Sa Samstag 12. Oktober 2024 12.10 teilweise sonnig | 13°
So Sonntag 13. Oktober 2024 13.10 teilweise sonnig | 16°

Quelle: MeteoSchweiz

Fussgängerzone Hauptstrasse
Auswertung und Entscheid
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Im Spätherbst 2024 wird der Bezirksrat ein Fazit über das erste halbe Jahr der Versuchsphase ziehen und entscheiden, wie es weitergehen soll. Möglich ist eine definitive Einführung per Mai 2025, eine ordentliche Beendigung der Versuchsphase bis Ende April 2025 ohne Weiterführung sowie ein sofortiger Abbruch der Versuchsphase. Für die Entscheidungsfindung ist der Bezirksrat auf die Rückmeldungen, Meinungen und Inputs aus der Bevölkerung angewiesen. Hierfür gibt es eine öffentliche Umfrage, zu welcher alle Anwohnerinnen und Anwohner der Fussgängerzone, alle Einheimischen sowie Besucherinnen und Besucher eingeladen werden, ihre Erfahrungen mit der temporären Fussgängerzone mitzuteilen. Die betroffenen Geschäfte und Gastrobetrieb an der Hauptstrasse werden mit einem separaten Fragebogen bedient.

Unter allen Einsendungen werden fünf «Einkaufsgutscheine» verlost, welche in vielen Einsiedler Betrieben eingelöst werden können.

 
Gallusmarkt - Hauptstrasse gesperrt
Montag, 7. Oktober 2022
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  • Die Zu- und Wegfahrt ist bei den Liegenschaften an der Hauptstrasse und Sagenplatz am gesamten Markttag, von 5.00 bis 21.00 Uhr nicht möglich
  • Ab Montag, 05.00 Uhr muss mit Geräuschemmissionen durch Transporte und das Aufstellen der Stände gerechnet werden.
  • Bitte stellen Sie Ihre Fahrzeuge frühzeitig aus dem abgesperrten Bereich, welcher folgendes Gebiet umfasst:
    • Hauptstrasse ab Dorfplatz bis Benzigerstrasse
    • Sagenplatz
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​Wir hoffen, dass der Gallusmarkt trotz der Beeinträchtigung auch für Sie zu einem Erlebnis und zu einer Bereicherung des Dorflebens wird.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Ressort Volkswirtschaft Sicherheit
Invasiver Neophyt des Monats September
Ab sofort wird hier jeden Monat einen invasiven Neophyten sowie eine einheimische Alternative vorgestellt.
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Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die bei uns nicht heimisch sind und sich sehr schnell ausbreiten. Sie breiten sich so stark aus, dass einheimische Arten verdrängt werden. Somit entstehen Schäden für unsere Umwelt, Wirtschaft und Gesundheit. 

Nordamerikanische Goldruten 

Nordamerikanische Goldruten wurden aufgrund ihrer Blütenpracht eingeführt und haben sich durch ihre zahlreichen flugfähigen Samen leicht ausgebreitet und dichte Bestände gebildet. So werden einheimische Pflanzen verdrängt. Um den Samenflug zu verhindern, müssen alle Pflanzenteile mit Wurzeln vor der Blütezeit entfernt werden. Alle Pflanzenteile müssen verbrannt werden und mit der Kehrichtverbrennung entsorgt werden – nicht im Kompost oder Grüngut. Gemäss Freisetzungsverordnung ist die Neuanpflanzung und Verschleppung der Goldrute in der Schweiz verboten!


Mehr Infos zu den Erkennungsmerkmalen und den Bekämpfungsmethoden finden Sie unter:

Einbürgerungsgesuche
Frist für Einwände bis und mit 10. Oktober 2024
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Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
  • Violetta Anitra Solva Cranendonk, geboren am 30. Oktober 1953, von Niederlande, Wohnsitz in der Schweiz seit 40 Jahren, wohnhaft 8841 Gross, Rombüelstrasse 11.
  • Eric Christian Herrmann, geboren 11. Februar 1982, von Deutschland. Wohnsitz in der Schweiz seit 13 Jahren, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
  • Laura Elena Herrmann, geboren am 6. Juli 2021, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
    alle wohnhaft 8841 Gross, Breukholz 15c.
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Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
 
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 10. Oktober 2024.
Neubau Bushaltestelle Wasenmattstrasse
Teilsperrung mit Einbahnregime ab Montag, 2. September - Oktober 2024
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Danke für das Verständnis.
Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
8vem6rwj,ala,tur/ngr+@bv)ezx4iry1kel&inh%sip7edl7eli*n.j'chw

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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