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10. Einsiedler Unternehmerapéro
vom 13. März 2025
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Bereits zum 10. Mal findet in diesem Jahr der Unternehmerapéro statt. Die stetig wachsende Besucherzahl und die positiven Rückmeldungen zeigen uns auf, dass dieser jährliche Anlass mittlerweile zum festen Jahresprogramm vieler Unternehmerinnen und Unternehmer gehört. Dieser Abend mit spannenden Referaten und der Gelegenheit, sich beim anschliessenden Apéro zu vernetzen und auszutauschen, richtet sich exklusiv an Sie, geschätzte Unternehmerinnen und Unternehmer von Einsiedeln. Dieses Jahr steht der Unternehmerapéro unter dem Motto «Abheben und Ausserordentliches wagen». Wir freuen uns über Ihre Anmeldung (bis zum 07. März) und Sie am 13. März 2025 im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben begrüssen zu dürfen.

Anmeldung:
Eine Anmeldung ist ab sofort und bis zum 07. März 2025 möglich.

Bezirk Einsiedeln/Pluralinitiative
«Ja zu mehr bezahlbarem Wohnraum für die Einsiedler Bevölkerung!»
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Am 4. November 2024 reichte die SP Einsiedeln, vertreten durch Johannes Borner, Einsiedeln, mit 432 gültigen Unterschriften folgende Pluralinitiative ein:

«Der Bezirk Einsiedeln schafft Rahmenbedingungen und ergreift Massnahmen, die zur Förderung und Realisierung von bezahlbarem Wohnraum im Bezirk Einsiedeln führen.» 

Beschluss des Bezirksrates:
  • Die Pluralinitiative der SP Einsiedeln wird in der Form der allgemeinen Anregung gültig erklärt.
  • Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit der Initiative werden im Sinne von § 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
  • Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf 5 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 
Einsiedeln, 23. Januar 2025
Der Bezirksrat 
Bezirk Einsiedeln/Pluralinitiative
«Wohnungen in der Gewerbe- und Industriezone»
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Am 15. November 2024 reichte die WP Einsiedeln, vertreten durch Daniel Kälin, Einsiedeln, mit 311 gültigen Unterschriften folgende Pluralinitiative ein:

«Das kommunale Baureglement und insbesondere dessen An. 50 sei dahingehend anzupassen, dass in der Gewerbe- und Industriezone nicht nur betriebsnotwendige Wohnungen, sondern mindestens ein Geschoss ohne Einschränkungen (inkl. Attika- bzw. Dachgeschoss) für die Wohnnutzung zulässig ist.» 

Beschluss des Bezirksrates:
  • Die Pluralinitiative der SVP Einsiedeln wird in der Form der allgemeinen Anregung gültig erklärt.
  • Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit der Initiative werden im Sinne von § 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
  • Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 
Einsiedeln, 23. Januar 2025
Der Bezirksrat 
Einwohneramt Einsiedeln
Bevölkerung des Bezirkes Einsiedeln im Jahre 2024
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Werde Teil der Jugendfeuerwehr!
am 29. Januar 2025 im Feuerwehrlokal Einsiedeln ab 19.30 Uhr
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Lerne bei 10 spannenden Übungen im Jahr das Feuerwehrhandwerk! Mit Action, Spiel & Spass und unter Anleitung erfahrener Feuerwehrleute kannst du selbst ausprobieren, was die Feuerwehr alles macht! 

Wir planen coole gemeinsame Übungen mit Partnern wie Polizei, Rettungsdienst  oder Seerettung  – und natürlich spannende Ausflüge  und Events !

Mach mit – wir freuen uns auf dich! 

Umzonung ehemaliges Schulhaus Trachslau
Bericht zu den Einwendungen
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Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Dieses Informations- und Mitwirkungsverfahren fand vom 2. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 statt. Während dieser Frist konnten beim Bezirksrat Einwendungen und Vorschläge betreffend der Umzonung gemacht werden. Das Resultat des Informations- und Mitwirkungsverfahrens wurde in einem «Bericht zu den Einwendungen» festgehalten. Dieser Bericht liegt vom 19. November 2024 bis zum 29. Januar 2025 während 60 Tagen zur öffentlichen Einsicht beim Bezirk Einsiedeln (Rathaus, 3. Stock) auf. Hier finden Sie den "Bericht zu den Einwendungen" und kann eingesehen und heruntergeladen werden. Es ist zu beachten, dass gegen die Entscheide vorerst keine Rechtsmittel ergriffen werden können. Dies ist erst im Rahmen der ordentlichen Planauflage möglich.

Einsiedeln, 29. November 2024
Der Bezirksrat


Mehr zum Thema finden Sie unter:
Baugesuche
Bitte Einsprachefrist beachten
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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