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Fristerstreckungen

Natürliche Personen

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist (31.3.) beim Steueramt Einsiedeln schriftlich zu beantragen. Maximal kann die Frist bis 31.12. verlängert werden.

Juristische Personen

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Abteilung Juristische Personen, Postfach 1232, 6431 Schwyz, zu beantragen.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
9vef&rwu1all6tuv8nge3@bs9ezr9irk/kec1inp8sit'edk#elo$n.i2chq

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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