Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist (31.3.) beim Steueramt Einsiedeln schriftlich zu beantragen. Maximal kann die Frist bis 31.12. verlängert werden.
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung sind vor Ablauf der gesetzten Frist bei der Kantonalen Steuerverwaltung Schwyz, Abteilung Juristische Personen, Postfach 1232, 6431 Schwyz, zu beantragen.