Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung müssen vor Ablauf der gesetzlichen Frist schriftlich beim Steueramt Einsiedeln beantragt werden. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März (Poststempel oder E-Mail-Datum) eingereicht werden. Spätere Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Frist kann maximal bis zum 31. Dezember verlängert werden.
Der Antrag auf Fristerstreckung kann auch online beantragt werden.
Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung müssen vor Ablauf der gesetzlichen Frist schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz, Abteilung Juristische Personen, Postfach 1232, 6431 Schwyz gerichtet werden.