Herbst

Fristerstreckungen

Natürliche Personen

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung müssen vor Ablauf der gesetzlichen Frist schriftlich beim Steueramt Einsiedeln beantragt werden. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März (Poststempel oder E-Mail-Datum) eingereicht werden. Spätere Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Frist kann maximal bis zum 31. Dezember verlängert werden.

Der Antrag auf Fristerstreckung kann auch online beantragt werden.

Juristische Personen

Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung müssen vor Ablauf der gesetzlichen Frist schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz, Abteilung Juristische Personen, Postfach 1232, 6431 Schwyz gerichtet werden.

Der Antrag auf Fristerstreckung kann auch online beantragt werden.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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