Die Schlichtungsbehörde im Mietwesen ist eine offizielle Stelle, an welche sowohl Mieter als auch Vermieter zur Klärung sämtlicher Streitigkeiten aus Mietvertragsverhältnissen gelangen können. Sie gibt neutral Auskunft über grundsätzliche Möglichkeiten und Verfahrensfragen; dabei nimmt sie keinerlei Interessenvertretung war.
Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht. Es soll versucht werden, im Gespräch zwischen Vermieter und Mieter gemeinsam eine gütliche Einigung zu finden.
Die Mieter- oder Vermieterschaft wendet sich schriftlich oder telefonisch an die Schlichtungsbehörde, welche über das weitere Vorgehen und allfällige Sachfragen berät. Kann die Angelegenheit danach unter den Parteien nicht bereinigt werden, lädt die Schlichtungsbehörde beide Parteien zu einer mündlichen Verhandlung ein.
Die Schlichtungsbehörde besteht aus einem Vorsitzenden, je einem Schlichter aus Vermieter- und einem aus Mieterkreisen, sowie einem Protokollführer.
Die Schlichtungsbehörde unterbreitet nach Anhörung beider Parteien einen Vergleichsvorschlag und versucht somit, eine Einigung herbeizuführen. Stimmen beide Parteien zu, so ist die Sache abgeschlossen. Andernfalls kann durch beide Parteien innert 30 Tagen das Gericht angerufen werden.