Im Jahr 1849 entstanden aus der "Genossenschaft Einsiedeln" die sieben eigenständigen Allmeindkorporationen:
Die Wuhrkorporationen sind für den Unterhalt, Verbauung und Sicherheit der Fliessgewässer zuständig. Mitglieder einer Wuhrkorporation (genannt Wuhrpflichtige) sind alle Landbesitzer, die Häuser, Grund und Boden im Einzugsgebiet dieser Fliessgewässer haben. Das Einzugsgebiet wurde durch den Bezirksrat festgelegt und durch die Regierung des Kantons Schwyz genehmigt.