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Genossamen & Korporationen

Genossame

Im Jahr 1849 entstanden aus der "Genossenschaft Einsiedeln" die sieben eigenständigen Allmeindkorporationen: 

Wuhr- und Landkorporationen

Die Wuhrkorporationen sind für den Unterhalt, Verbauung und Sicherheit der Fliessgewässer zuständig. Mitglieder einer Wuhrkorporation (genannt Wuhrpflichtige) sind alle Landbesitzer, die Häuser, Grund und Boden im Einzugsgebiet dieser Fliessgewässer haben. Das Einzugsgebiet wurde durch den Bezirksrat festgelegt und durch die Regierung des Kantons Schwyz genehmigt.​

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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