Herbst

Bezirksgemeinden

Bezirksgemeinde vom 16. September 2026 (Mittwoch)

im Gemeindesaal Altes Schulhaus, 19.30 Uhr


Traktanden:
  1. Nachtragskredite 2026
  2. Abrechnung Ausgabenbewilligung Erwerb der Liegenschaften Flora und Sonneck im Baurecht
  3. Teilrevision Kurtaxenreglement
  4. Initiative «Bauland besser nutzen, Landschaft schützen»
  5. Einbürgerungen
  6. Varia.

Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 3 und 4 werden an die Urnenabstimmung vom 29. November 2026 überwiesen. Über die Traktanden 1, 2 und 5 wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden. 

Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden wird auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird, verwiesen. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist auch unter www.einsiedeln.ch verfügbar. 

An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen. 

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