Innerhalb der Altersstufen sind Kinder unterschiedlich entwickelt. So gibt es im Alter des Schuleintritts normal begabte Kinder, welche durch Entwicklungsverzögerungen, zum Beispiel emotionaler oder intellektueller Art, auffallen.
Sie wären beim Schuleintritt im festgelegten Alter in der 1. Klasse überfordert. Eine Rückstellung von der Schulpflicht um ein Jahr ist nicht immer die richtige Massnahme. In der Einführungsklasse können solche Kinder individuell gefördert werden. Der Stoff der 1. Klasse wird auf zwei Jahre verteilt. Dies erlaubt der Lehrperson, die Kinder in kleineren Lernschritten und mit langsamerem Lerntempo besser auf die 2. Klasse vorzubereiten.