Das Fürsorgesekretariat ist die Verbindungsstelle zwischen der Fürsorgebehörde und den Diensten, die die Antragssteller/Hilfesuchenden persönlich beraten und unterstützen. Die Fürsorgebehörde ist u.a. für die Gewährung der wirtschaftlichen Sozialhilfe und die Bevorschussung von Kinderalimenten zuständig.
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