Jede betroffene Person kann entweder beim verantwortlichen öffentlichen Organ/Amtsstelle des Bezirks Einsiedeln oder beim Datenschutzbeauftragten des Bezirks Einsiedeln (Landschreiber) kostenlos
Auskunft darüber verlangen, ob über sie in einer bestimmten Datensammlung Personendaten bestehen oder bearbeitet werden
Auskunft über ihre in einer bestimmten Datensammlung verzeichneten Personendaten verlangen
eine Berichtigung oder Vervollständigung ihrer Personendaten oder die Feststellung, Unterlassung sowie Beseitigung eines unbefugten Bearbeitens von Personendaten verlangen.
Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Einschränkungen bei Vorliegen wichtiger öffentlicher Interessen oder besonders schutzwürdiger Interessen Dritter oder wenn die Daten ausschliesslich zu einem nicht personenbezogenen Zweck bearbeitet werden.