Die neun Mitglieder des Bezirksrates führen jeweils ein Ressort (Themengebiet wie z.B. Bildung und Kultur). Der Bezirksstatthalter ist Stellvertreter des Bezirksammanns. Die übrigen Stellvertretungen werden jeweils an der konstituierenden Sitzung des Bezirksrates festgelegt.
Den einzelnen Mitgliedern des Bezirksrates obliegen in ihrer Funktion als Ressortvorstehende grundsätzlich die folgenden Aufgaben:
Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Gesamtbezirksrates richten sich nach den einschlägigen Vorschriften, vorab nach dem Gesetz über die Organisation der Bezirke und Gemeinden (GOG, SRSZ 152.100)