Am Sonntag, 18. Mai 2025, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet infolge Rücktritts der aktuellen Amtsinhaberin die Ersatzwahl für eine teilamtliche Rtichterstelle statt.
Wahlvorausstetzungen
Teilamtliche Richter müssen ein juristisches Studium mit einem Lizentiat oder Master einer schweizerischnen oder anerkannten Hochschule abgeschlossen haben, oder über ein Anwaltspatent verfügen (§ 34 Justizgesetz, JG, SRSZ 231.110). Interessenbindungen sind gemäss Transparenzgesetz (TPG, SRSZ 140.700) offenzulegen.
Für die Offenlegung der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes (TPG, SRSZ 140.700). Alle relevanten Informationen und Formulare stehen unter www.sz.ch/transparenz zur Verfügung.