Ankündigung der Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 19. April 2026 gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz (SRSZ 120.100):
Am Sonntag, 19. April 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden die Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden zu bestellen:
- Bezirksammann (Amtsdauer 2 Jahre)
- Säckelmeister (Amtsdauer 2 Jahre)
- 3 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer 4 Jahre)
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
Termine: - Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung:
Mittwoch, 11. März 2026, 09.00 Uhr - Losziehung für die Reihenfolge der kandidierenden Personen auf dem Wahlzettel:
Mittwoch, 11. März 2026, 15.00 Uhr im Ratsaal des Rathauses Einsiedeln - Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 14. Juni 2026 stattfinden.
Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang:
Mittwoch, 22. April 2026, 09.00 Uhr
Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon 055 418 41 20. Details zu Ort und Zeiten der Urnenöffnung und der Leerung der Abstimmungsbriefkästen sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Die Finanzierung von Wahl- oder Abstimmungskampagnen ist gemäss Transparenzgesetz (SRSZ 140.700) offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen CHF 5000 übersteigen. Die Formulare für die Einreichung stehen zum Download bereit unter www.sz.ch/transparenz.