Frühling

sonneruntergang winter
walti einsiedeln
kloster
einsiedeln
weihnachtsmartk 2 bearbeitet

Kindergarten

2-Jahres-Kindergarten

Eintritt in das obligatorische Kindergartenjahr
Kinder, die bis zum 31. Mai das 5. Altersjahr vollenden, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Kinder mit Geburtstag zwischen dem 1. Juni und 31. Juli können frühzeitig in den obligatorischen Kindergarten eintreten, für Kinder mit Geburtstag zwischen dem 1. April und 31. Mai ist der Eintritt nicht obligatorisch, die Kinder können zuerst das freiwillige Kindergartenjahr besuchen. Das obligatorische Kindergartenjahr gilt für die Erfüllung der Schulpflicht als ein Schuljahr (Volksschulgesetz VSG, SRSZ 611.210).
Des Weiteren gelten die Bestimmungen der Volksschulverordnung. Der Eintritt in den Kindergarten ist für Ihr Kind zugleich der Start in eine zehnjährige – hoffentlich schöne und erfolgreiche – Schulzeit.

Eintritt in das freiwillige Kindergartenjahr
Gemäss Volksschulverordnung gilt, wer am 31. Mai das 4. Altersjahr zurückgelegt hat, kann in das freiwillige Kindergartenjahr aufgenommen werden. Kinder, die zwischen dem 1. Juni und 31. Juli Geburtstag haben, können frühzeitig in den Kindergarten eintreten. Der Besuch ist freiwillig. Die Aufnahme erfolgt ausschliesslich per Schuljahresbeginn, eine verspätete Aufnahme ist nur bei Zuzug möglich. Es gibt keine Probezeit, eine Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Sollten Sie sich gegen eine Anmeldung in den freiwilligen Kindergarten entscheiden, wird Ihr Kind ein Schuljahr später eingeschult. 

Bedingungen für den Besuch des freiwilligen Kindergartens

  • Zu den Kriterien gehören ein gewisses Mass an Selbstständigkeit (trocken sein, sich weitgehend alleine an- und ausziehen können usw.);
  • die Fähigkeit, sich für längere Zeit von der Familie loslösen zu können;
  • ein Durchhaltevermögen zu haben;
  • gruppenfähig zu sein;
  • über ein gewisses Regelverständnis und über motorische Grundfähigkeiten zu verfügen.

Schwerpunkte im obligatorischen Kindergartenjahr (OKG)

  • Alle Kompetenzen, vermehrt auf Sachkompetenz eingehen;
  • Vertiefung des Gelernten;
  • Motorik, Wahrnehmung, Mathematik und Deutsch weiterentwickeln;
  • die Stellung als „älteres“ Kind erfahren (Selbständigkeit, Selbstsicherheit, Verantwortung übernehmen).

Schwerpunkte im freiwilligen Kindergartenjahr (FKG)

  • Personale Kompetenzen (Selbstständigkeit und Eigenständigkeit);
  • soziale Kompetenzen;
  • Spielen, Ausprobieren und Experimentieren stehen für das Kind im Vordergrund;
  • Basisfähigkeit der Motorik, Wahrnehmung, Mathematik und Deutsch aufbauen;
  • Grundtechniken einführen.

Fremdsprachige Kinder
Fremdsprachige Kinder besuchen zusätzlich zum Kindergarten den Deutschunterricht, der während einem freien Nachmittag (ausgenommen Mittwochnachmittag) stattfinden kann. Die Gruppeneinteilung findet in der ersten Schulwoche statt.

Merkblatt

Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
1veb)rwe5alf8tuj3ngw'@bh4ezc3iry&kex4ins5sik9edc'eli8n.u)chm

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
+scm+huz%lvk)erk,wav'ltv%unp'g@l+bew8zit3rke$eil0nss(iem-dep,lnn).cl8hh
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.