Winter

Kinderbetreuung

Kinderbetreuungsgesetz

Am 19. September 2023 hat der Regierungsrat das Kinderbetreuungsgesetz per 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen für den Vollzug des Gesetzes erlassen. Das Kinderbetreuungsgesetz kommt somit ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 zur Anwendung. Für die Umsetzung sind die Gemeinden und der Kanton zuständig. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 20. September 2023, sowie in den nachfolgenden rechtlichen Grundlagen.

Informationen für Eltern

Eltern aus dem Kanton Schwyz können seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juni 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch bei ihrer Wohngemeinde einreichen. Die ersten Auszahlungen der Kinderbetreuungsbeiträge erfolgen im August 2024. 

Das Formular für schriftliche Anträge kann unter 1kif/bew'@bn$ezv1iri7ker(iny(sib(edr+elq$nt oder Telefon 055 418 41 50 bezogen werden.

Betreuungsbeitragsrechner

Für eine erste Einschätzung, wie viel Betreuungsbeiträge einer Familie ungefähr zustehen, kann der Beitragsrechner als Berechnungshilfe dienen. Er ist aber nicht für die endgültige Abwicklung und Berechnung des familienergänzenden Kinderbetreuungsbeitrags vorgesehen. Er dient lediglich dazu, dass Erziehungsberechtigte bereits vor Inkrafttreten des Kinderbetreuungsgesetzes am 1. Juni 2024 die ungefähre Höhe der monatlichen Betreuungsbeiträge abschätzen können.

Weitere Informationen zum Thema «Kinderbetreuung», Betreuungsangebote sowie «Familien» finden sie hier.

Kontakt:
Bezirkskasse Einsiedeln
Hauptstrasse 78
Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 50
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Schulverwaltung Einsiedeln
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