Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Die Vormundschaftsbehörde wurde aufgehoben. Sie wurde ersetzt durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die von der Vormundschaftsbehörde im Erbrecht bis anhin wahrgenommenen Aufgaben fallen inskünftig zum Teil in die Zuständigkeit des neuen Erbschaftsamtes und des Einwohneramtes (Teile der Verwaltung) und zum Teil in diejenige des Bezirksgerichts.
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