Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Aufgaben
Die Aufgaben des Kindesschutz sind vielfältig und umfassen folgende Gebiete:
- Beziehung zwischen Kind und Eltern
- Schutz des Kindes in seiner psychischen und physischen Unversehrtheit
- Schutz des Kindesvermögen
- Aufsicht über Tages- und Familienpflege ud Kindertagesstätten
Der Erwachsenenschutz befasst sich mit folgenden Aufgaben:
- Die eigene Vorsorge
- Patientenverfügungen
- Vertretung durch Ehegatten oder eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner
- Bewegungseinschränkende Massnahmen
- Fürsorgerische Unterbringung
- Beistandschaften
Vorgehen bei einem Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, etc.