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Übereinstimmungserklärung Brandschutz (Mängelbehebung)
Gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 „Qualitätssicherung im Brandschutz“ Ziffer 4.1.3 lit. e bescheinigt die/der QS-Verantwortliche Brandschutz der Eigentümerschaft sowie der zuständigen Brandschutzbehörde vor Bezug der Baute bzw. Inbetriebnahme der Anlage die ordnungsgemässe Umsetzung aller ihr/ihm durch die Brandschutzvorschriften auferlegten Qualitätssicherungsmassnahmen mit einer Übereinstimmungserklärung.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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