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Gesuch für die Erstellung / Änderung von Feuerungsanlagen
Die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen bedarf gemäss § 11, Abs. 1b des Feuerschutzgesetzes (SRSZ 530.110) einer Brandschutzbewilligung der Gemeinde. Dies betrifft die Erstellung und Änderung von Heizungsanlagen, Feuerungsanlagen, Cheminées und Abgasanlagen. Das Gesuch ist 1-fach dem zuständigen Brandschutzexperten des Bezirk Einsiedelns einzureichen.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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