Die Erstellung und Änderung von Feuerungsanlagen bedarf gemäss § 11, Abs. 1b des Feuerschutzgesetzes (SRSZ 530.110) einer Brandschutzbewilligung der Gemeinde. Dies betrifft die Erstellung und Änderung von Heizungsanlagen, Feuerungsanlagen, Cheminées und Abgasanlagen.
Das Gesuch ist 1-fach dem zuständigen Brandschutzexperten des Bezirk Einsiedelns einzureichen.