Frühling

kloster
weihnachtsmartk 2 bearbeitet
sonneruntergang winter
walti einsiedeln
einsiedeln

Strafsachen

In Strafsachen urteilt das Bezirksgericht gemäss § 32 JG, unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters, der Staatsanwälte, der Jugendanwälte und des kantonalen Straf- und Jugendgerichts, grundsätzlich über alle Verbrechen und Vergehen.
  
Der Einzelrichter entscheidet als Strafrichter Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln und Anklagen wegen Übertretungen.
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
3vec$rwa*alj)tuh7ngg6@be-ezs5irv2kev.inr7sip8edh2elb4n.q'chd

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
*scd#hua4lvg+erb,wat$ltg#unu+g@o9beo8zip#rkp6eih8nsr$ieo0des+lnr6.cz#hy
Wir verwenden Cookies und Analyse Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern. Infos: Datenschutzerklärung.