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Gestaltungsplan Bezirk Einsiedeln / Einsprachefrist bis 24. Dezember 2015

04.12.2015
Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglements des Bezirkes Einsiedeln vom 23. April 2014 wird folgender Gestaltungsplan vom 4. bis 24. Dezember 2015 öffentlich aufgelegt:
  
  • «Steig Kobiboden», Gestaltungsplan Nr. 57, 8840 Einsiedeln, GB 6193, 6194, 6195, 848 (Teil), Koordinaten 698 892/221 559 einschliesslich Sonderbauvorschriften.
  • Gesuchstellerin: Ariane Speidel, vertreten durch Hans Peter Kälin, Fuchsenstrasse 4, 8840 Einsiedeln.
  • Planverfasserin: HPK Architekten AG, Eisenbahnstrasse 19, 8840 Einsiedeln.
  • Grundeigentümer: Ariane Speidel, vertreten durch Hans Peter Kälin, Fuchsenstrasse 4, 8840 Einsiedeln und Meinrad Kälin, vertreten durch Hans Peter Kälin, Fuchsenstrasse 4, 8840 Einsiedeln.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 4. bis und mit 24. Dezember 2015.

Einsiedeln, 4. Dezember 2015 
Planen Bauen Umwelt Energie
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8840 Einsiedeln
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Schulverwaltung Einsiedeln
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