Die Niederschläge der vergangenen Tage haben in den Zentralschweizer Kantonen zu einer leichten Entspannung der Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt, die Gefahrenstufe bleibt aber auf 4 (gross). Damit kann das allgemeine Feuerverbot auf den 1. August hin etwas gelockert werden. Im Wald und in Waldesnähe bleibt es weiter verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren oder brennende Streichhölzer und Raucherwaren fortzuwerfen. Dieses Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills. Das Steigenlassen von Heissluftballonen, „Himmelslaternen“ oder Ähnlichem bleibt verboten. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder 1.-Augustfeuern muss ein Abstand von 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die Bevölkerung wird ersucht, mit Feuer im Freien (inklusive Siedlungsgebiet) sorgfältig umzugehen.