Änderung eines Gestaltungsplanes / Einsprachefrist bis 31. August 2015
24.07.2015
Bezirk Einsiedeln / Änderung eines Gestaltungsplanes Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) und Art. 6 ff. des Baureglementes des Bezirkes Einsiedeln wird folgende Änderung des Gestaltungsplanes vom 24. Juli bis 13. August 2015 öffentlich aufgelegt:
«Eubach Nord», 8840 Euthal Gestaltungsplan Nr. 46, Parzellen oder Teile davon mit KTN 5537, 4637 und 2407.
Gesuchsteller und Grundeigentümer: Genossame Euthal, vertreten durch Mario Kälin, 8843 Oberiberg, und Erbengemeinschaft Kälin, vertreten durch Hanspeter Kälin, 8840 Einsiedeln. Planverfasser: Büro für Raumplanung Remund + Kuster, Churerstrasse 47, 8808 Pfäffikon.
Die Gestaltungsplanunterlagen liegen 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt, zur Einsicht auf. Wer von der Änderung eines Gestaltungsplanes berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 24. Juli bis und mit 13. August 2015.
Einsiedeln, 24. Juli 2015 Planen Bauen Umwelt Energie