Am
Sonntag, 8. März 2015, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen finden eine Volksabstimmung über nationale, kantonale und kommunale Vorlagen sowie die
Ersatzwahl eines Bezirksratsmitglieds statt.
Abstimmungsvorlagen: Bund - Volksinitiative vom 5. November 2012 „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“
- Volksinitiative vom 17. Dezember 2012 „Energie- statt Mehrwertsteuer“
Kanton - Initiative vom 27. September 2011 „Steuerfuss vor das Volk“
- Initiative vom 30. August 2013 „Für ein einfaches und verständliches Wahlsystem“ (Majorz) sowie den Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. Dezember 2014 „Kantonsproporz mit Sitzgarantie“
Bezirk Einsiedeln - Übernahme der Trägerschaft und Sanierung Nordstrasse, Teilstück Nord
Ersatzwahl eines Bezirksratsmitglieds, Veröffentlichung der amtlichen Wahlvorschläge: Bis am Montag, 12. Januar 2015, 09.00 Uhr, wurden der Bezirkskanzlei zwei Wahlvorschläge eingereicht, die den Stimmberechtigten als amtliche Wahlvorschläge zugestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende amtliche Wahlvorschläge:
Liste 1 Wahlvorschlag Schweizerische Volkspartei Bezirk Einsiedeln (SVP) Bezirksrat (Amtsdauer bis 30. Juni 2018) Thoma-Kälin Martin, 1983, Trachslauerstrasse 27, 8840 Trachslau
Liste 2 Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Bezirk Einsiedeln (SP) Bezirksrat (Amtsdauer bis 30. Juni 2018) Notter Patrick, 1968, Martinsweg 16, 8840 Einsiedeln
Eine allfällige Ersatz-Nachwahl würde am 26. April 2015 stattfinden.
Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Urnenöffnungszeit Abstimmungssonntag,
10.00 - 11.00 Uhr, Gemeindesaal, Altes Schulhaus.
Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe mittels Postzustellung ist für jedermann möglich. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum
Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen
Abstimmungsbriefkasten vor dem Rathauseingang (rechts) eingeworfen werden
. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum
Abstimmungssonntag, 09.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.
Stimmberechtigte, die ihre Abstimmungsunterlagen noch nicht erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei Einsiedeln, Tel. 055 418 41 41.
Einsiedeln, 13. Februar 2015
Bezirkskanzlei Einsiedeln