Mit der Teilzonenrevision A wurden im Bezirk Einsiedeln neue Bauzonen eingezont, welche teilweise Gewässer beinhaltet. Der Bezirk Einsiedeln wurde deshalb im Genehmigungsbeschluss von 23. April 2014 vom Kanton aufgefordert das bestehende behördenverbindliche Gewässerrauminventar auf diese neuen Flächen auszudehnen. Gestützt auf §2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und § 8 der Vollzugordnung zum PBG orientiert der Bezirksrat Einsiedeln über diese Ergänzung des behördenverbindlichen Gewässerrauminventars innerhalb der neuen Bauzonen. Der Bezirksrat Einsiedeln legt daher den Entwurf des Gewässerrauminventares allen Interessierten zur Mitwirkung vor:
Das Inventar besteht aus folgenden Unterlagen, dat. 16. Dezember 2014
Gewässerraumkarten – Bereich Siedlung (Inventarblätter)
Inventartabellen
Übersichtplan
Erläuterungsbericht
Die Ergänzung der Gewässerraumunterlagen liegen von Freitag, 9. Januar 2015 während 30 Tagen auf der Bezirksverwaltung Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Mitwirkungsfrist könne alle Interessierten beim Bezirksrat Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, bis zum 9. Februar 2015 schriflich Stellung nehmen (Vermerk „ Ergänzung Gewässerinventar“)
Einsiedeln, 9. Januar 2015 Planen Bauen Umwelt Energie