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Bezirk Einsiedeln / Mitwirkungsverfahren Gewässerrauminventar

09.01.2015
Mit der Teilzonenrevision A wurden im Bezirk Einsiedeln neue Bauzonen eingezont, welche teilweise Gewässer beinhaltet. Der Bezirk Einsiedeln wurde deshalb im Genehmigungsbeschluss von 23. April 2014 vom Kanton aufgefordert das bestehende behördenverbindliche Gewässerrauminventar auf diese neuen Flächen auszudehnen. Gestützt auf §2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und § 8 der Vollzugordnung zum PBG orientiert der Bezirksrat Einsiedeln über diese Ergänzung des behördenverbindlichen Gewässerrauminventars innerhalb der neuen Bauzonen. Der Bezirksrat Einsiedeln legt daher den Entwurf des Gewässerrauminventares allen Interessierten zur Mitwirkung vor:

Das Inventar besteht aus folgenden  Unterlagen, dat. 16. Dezember 2014
  • Gewässerraumkarten – Bereich Siedlung (Inventarblätter)
  • Inventartabellen
  • Übersichtplan
  • Erläuterungsbericht
Die Ergänzung der Gewässerraumunterlagen liegen von Freitag, 9. Januar 2015 während 30 Tagen auf der Bezirksverwaltung Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der Mitwirkungsfrist könne alle Interessierten beim Bezirksrat Einsiedeln, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, bis zum 9. Februar 2015 schriflich Stellung nehmen (Vermerk „ Ergänzung Gewässerinventar“)

Einsiedeln, 9. Januar 2015
Planen Bauen Umwelt Energie
Icon (19 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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