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​Amtliche Bekanntmachung: Ersatzwahl eines Bezirksratsmitgliedes

29.11.2014
Gemäss § 17 Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen und § 33 des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke findet am Sonntag, 8. März 2015 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen die Ersatzwahl eines Bezirksratsmitglieds wie folgt statt:

Ersatzwahl eines Mitglieds des Bezirksrats (Amtsdauer: bis 30. Juni 2018)
Zurückgetreten: Markus Heinrich


Eine allfällige Ersatz-Nachwahl findet am Sonntag, 26. April 2015 statt.

Anmeldeverfahren
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 12. Januar 2015, 9.00 Uhr, der Bezirkskanzlei Einsiedeln überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Die Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung
nicht.

Ersatz-Nachwahl
Die Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang vom 26. April 2015 müssen bis Mittwoch, 18. März 2015, 9.00 Uhr, der Bezirkskanzlei Einsiedeln überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Die Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.

Kandidatinnen und Kandidaten, die im Anmeldeverfahren für die Wahl vom 8. März 2015 zur Wahl vorgeschlagen, aber nicht gewählt worden sind, gelten für einen zweiten Wahlgang wiederum als vorgeschlagen. Der Rückzug der Kandidatur muss schriftlich erklärt werden und spätestens am Mittwoch, 18. März 2015, 9.00 Uhr, in der Bezirkskanzlei eintreffen.

Anforderungen an die Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss eine Bezeichnung tragen, die ihn eindeutig von anderen Wahlvorschlägen unterscheidet. Die Wahlvorschläge dürfen nur je einen Namen einer wählbarer Personen enthalten, da nur ein Sitz zu besetzen ist. Die zur Wahl vorgeschlagene Person muss mindestens mit Name, Vorname, Jahrgang und Adresse bezeichnet sein. Jeder Wahlvorschlag muss von der zur Wahl vorgeschlagenen Person sowie von 25 Stimmberechtigten unterzeichnet sein und eine/n Vertreter/in bezeichnen.

Erstellung der Wahlzettel
Der Bezirk Einsiedeln erstellt amtliche Wahlzettel für sämtliche im Anmeldeverfahren eingegangenen Listen sowie einen leeren Wahlzettel.

Den Vertretungen des Wahlvorschlags werden auf Wunsch vorgedruckte Wahlzettel gegen Erstattung der Selbstkosten zur Verfügung gestellt.

Zustellung der Wahlunterlagen
Der Bezirk Einsiedeln stellt die Wahlunterlagen allen Stimmberechtigten so zu, dass diese spätestens am 13. Februar 2015 für den Wahlgang vom 8. März 2015 sowie spätestens am 13. April 2015 für einen allfälligen zweiten Wahlgang vom 26. April 2015 in deren Besitz sind.

Urnenöffnungszeit
Abstimmungssonntag,10.00–11.00 Uhr, Gemeindesaal, Altes Schulhaus.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe mittels Postzustellung ist für jedermann möglich. In Einsiedeln können die brieflichen Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 11.00 Uhr, in den speziellen Abstimmungsbriefkasten vor dem Rathauseingang (rechts) eingeworfen werden. In den Vierteln können briefliche Stimmabgaben bis zum Abstimmungssonntag, 9.00 Uhr, in die speziell bezeichneten Abstimmungsbriefkästen bei den Viertelsschulhäusern eingeworfen werden.

Einsiedeln, 25. November 2014 Bezirksrat Einsiedeln
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