Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 19. November 2014
28.11.2014
Politischer Vorstoss des Bezirksrats zu betriebsnotwendigen Wohnungen
In Einsiedeln sind gemäss Artikel 50 des aktuellen Baureglements in der Gewerbe- und Industriezone nur betriebsnotwendige Wohnungen zulässig. Diese betriebsnotwendigen Wohnungen dürfen insgesamt max. 250 m2 anrechenbare Geschossfläche aufweisen. Im Zuge der materiellen Prüfung wird die Bauherrschaft jeweils aufgefordert, die Betriebsnotwendigkeit der Wohnungen detailliert nachzuweisen und zu begründen. Die Wohnungen können dann nur unter der Bedingung der Betriebsnotwendigkeit bewilligt werden. Der Nachweis der Betriebsnotwendigkeit ist für den Bauherrn und für die Baubehörde aufwendig. Wenn als betriebsnotwendig bewilligte Wohnungen später an Personen vermietet werden, die nicht im Gewerbe- bzw. Industriegebäude arbeiten, liegt eine unzulässige Zweckentfremdung vor und die Baubewilligungsbehörde muss intervenieren und den gesetzmässigen Zustand nötigenfalls mit Zwangsmassnahmen (Nutzungsverbote, Umwandlung in Gewerberäume mit Abbruchmassnahmen) durchsetzen. Der Bezirksrat wurde in mehreren Fällen von den Gerichtsinstanzen angehalten, künftig eine restriktive Bewilligungspraxis anzuwenden. Der Bezirk Einsiedeln schlug im Rahmen der letzten Nutzungsplanungsrevision eine Änderung im Baureglement vor, welche in stark beschränktem Masse eine Wohnnutzung auch ohne Nachweis der Betriebsnotwendigkeit zulassen würde, doch der Regierungsrat versagte dieser Bestimmung die Genehmigung. Andere Gemeinden und Bezirke kämpfen ebenfalls mit Umsetzungsproblemen. Aus Sicht des Bezirksrats wäre es deshalb sinnvoll, wenn die Thematik von Wohnungen in Gewerbe- und Industriezonen im Rahmen der anstehenden Revision des Planungs- und Baugesetzes angegangen und eine Regelung angestrebt würde, welche unter Verzicht auf das Kriterium der Betriebsnotwendigkeit einen begrenzten Wohnanteil gestatten würde, sofern und soweit das übergeordnete Recht dies zulässt. Der Bezirksrat ist deshalb an die Einsiedler Kantonsräte und die Ortsparteieng gelangt, um diese zu eigenen Vorstössen zu diesem Thema, insbesondere im Kantonsrat, zu motivieren.
Diverses
Der Bezirksrat
begrüsst Martina Korner, Altendorf, als neue Mitarbeiterin (Sachbearbeiterin Abteilung Bildung und Kultur seit 1. November 2014);
wählt lic. iur. Oliver Ackermann, Richterswil, als stellvertretender leitender Staatsanwalt (bisher Staatsanwalt) und MLaw Pascale Schwerzmann, Zug, als neue Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln in Wollerau;
bewilligt einen Projektierungskredit von Fr. 200‘000.00 für die Planung des neuen Schulhauses Trachslau zulasten der Investitionsrechnung 2015 (Nachtrag zur gedruckten Botschaft) und vorbehältlich der Genehmigung durch die Bezirksgemeinde vom 9. Dezember 2014;
Baubewilligungen
MedicoPlus Immo AG, Rindermattweg 13, Trachslau: Beleuchtete Stehle beim Haupteingang und Firmenanschrift auf Fassade, Spitalstrasse 26a, Einsiedeln
Theiler Einsiedeln AG, Schmiedenstrasse 20, Einsiedeln, Wohnerweiterung und Ersatz Dachfenster durch Gauben, Schmiedenstrasse 20, Einsiedeln
Fässler Isabel und Marcel, Grossbachstrasse 18, Gross: Einfamilienhaus mit innenliegender Wärmepumpe, im Heuerli 11, Gross
Fässler Peter, Rütistrasse 8, Euthal: Photovoltaikanlage auf Stalldach
Mächler Generalunternehmung AG, St. Gallerstrasse 58, Lachen: Umbau, Sanierung Turm, Hauptstrasse 36, Einsiedeln, Projektänderung: Fenster und Fassadendämmung, Bedachung Balkon 4. Obergeschoss sowie Grundrissänderungen
Schweizerische Südostbahn AG, Bahnhofplatz 1a, St. Gallen: Leuchtreklame „SOB“ und „Post“ (bei der Passage zu den Gleisen der SOB), Bahnhofplatz, Einsiedeln