Kommunale Gebührenordnung für das Einbürgerungsverfahren
Gemäss § 18 Abs. 2 des am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen kantonalen Bürgerrechtsge-setzes legt der Gemeinderat die Gebühren für den Erwerb des Gemeindebürgerrechts sowie weitere amtliche Tätigkeiten im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens fest. Der Regierungs-rat hat mit Beschluss vom 16. April 2013 die vom Bezirksrat am 20. März 2013 erlassene Ge-bührenordnung genehmigt. Der Bezirk Einsiedeln hat bisher pauschale Gebühren für das kommunale Einbürgerungsverfahren von Fr. 3‘000.-- für Erwachsene (inklusive Familien) und von Fr. 1‘500.-- für Schüler, Lehrlinge und Studenten erhoben. Aufgrund des Bundesrechts dürfen nur kostendeckende Gebühren verlangt werden, wobei eine Pauschalierung zulässig ist. Eine Differenzierung zwischen Erwachsenen und Jugendlichen rechtfertigt sich nicht mehr, da der Verwaltungsaufwand bei Gesuchen von Jugendlichen nicht geringer ist. Der Bezirk hat in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden die effektiven Kosten des Einbürge-rungsverfahrens möglichst genau ermittelt und darauf beruhend folgende Gebühren festgelegt:
Für die Prüfung des Einbürgerungsgesuches betragen die Gebühren für Einzelperso-nen Fr. 2‘300.-- und für Eheleute und Familien Fr. 3‘200.--
Für die Behandlung durch die Gemeindeversammlung inklusive Botschaft belaufen sich die Gebühren auf Fr. 1‘300.-- pro Gesuch.
Bei ausserordentlich aufwändigen Verfahren kann der Zusatzaufwand mit einem Stundenan-satz von Fr. 100.-- in Rechnung gestellt werden. Im Normalfall beträgt die Gebühr für die Er-langung des Gemeinde- bzw. Bezirksbürgerrechts für eine Einzelperson somit Fr. 3‘600.-- und für ein Ehepaar oder eine Familie Fr. 4‘500.--.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
erteilt Gastgewerbebewilligungen an Domenico Guastalegname, Klostermühlestrasse 11b, Einsiedeln für das Restaurant St. Georg, Hauptstrasse 72, Einsiedeln; an Rolf Masshardt, Duschliweg 1b, Davos-Dorf für das Hotel St. Georg (Café/Bistro und Frühstücksraum) und an Francesco Giuseppe Russo, Hauptstrasse 10, Einsiedeln für das Restaurant Grottino 87, Schmiedenstrasse 3, Einsiedeln
beschliesst eine Erhöhung des Jahresbeitrages an die Jugendmusik Einsiedeln von Fr. 6‘000.-- auf Fr. 8‘000.-- ab 2014.
Baubewilligungen
Wohnbaugenossenschaft Familia, Höhenweg 13, Bennau: Neubau Tiefgarage für Wohnsiedlung WBA Familie, Erweiterung und Sanierung Mehrfamilienhäuser, Korn-hausstrasse 20 und Mythenstrasse 33, Einsiedeln;
Faccin Rolf, Fazion 18, Altendorf: Gartenterrasse (befristet von Mai bis und mit Oktober und bis 2015), Hauptstrasse 82, Einsiedeln
Welttheatergesellschaft Einsiedeln, Eggerstrasse 4, Egg: Welttheater-Tribüne befristet von Ende April bis Ende September 2013, Klosterplatz, Einsiedeln
Scheiwiller Pascal, Pfäffikonerstrasse 3, Schindellegi: Innenumbau und Fassaden-änderungen Einfamilienhaus sowie neue Gartenlaube, Höhenweg 14, Bennau
Schönbächler Erich und Evelyne, Buchboden 9, Bennau: Abbruch Wohnhaus, Neubau Einfamilienhaus
Schefer-Baumgartner Urs und Franziska, Bahnhofplatz 20, Einsiedeln: Abbruch Hotel Bären, Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage. Projektänderung: Dachge-staltung Ost und Süd, Kellergrundrisskorrektur im 2. Untergeschoss; 2. Projektände-rung: Erweiterung und Grundrissänderung 1. und 2. Untergeschoss, Hauptstrasse 76, Einsiedeln
Speerli Jürg und Marianne, Gumelenstrasse 8, 8810 Horgen: Erweiterung und Umbau Ferienhaus, energetische Sanierung, gedeckter Sitzplatz, Terrainveränderung, Fuchs-berg 11, Willerzell
Birchler Pius und Yvonne, Schwanenstrasse 29, 8840 Einsiedeln: Teilabb-ruch/Wiederaufbau Ferienhaus Tülpli mit Carport, Aufbau Solaranlage, Wärmepumpe mit Erdwärmenutzung, Staumauerstrasse 20a, Egg; Projektänderung: Position Car-port, kleinere Anpassungen am Gebäude.
Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt