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Mitteilung aus dem Bezirksrat vom 17.04.2013

17.04.2013
Vernehmlassung zur Nutzungsplanung Moorlandschaft Schwantenau
Das Umweltdepartement des Kantons Schwyz hat den Bezirksratz zur Vernehmlassung über die Nutzungsplanung Moorlandschaft Schwan¬tenau eingeladen. Der Bezirksrat hat sich mit Beschluss vom 17. April 2013 ausführlich dazu geäussert. Im Kanton Schwyz gibt es sechs Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Eine davon ist die Moorlandschaft Nr. 3 „Schwantenau“. Sie hat eine Fläche von 384 Hektaren und besteht aus den zwei Teilen Schwantenau und Roblosen. Die beiden Gebiete grenzen aneinander und sind entstehungs-geschichtlich eng miteinander verbunden. Mit dem vorliegenden Nutzungsplan (bestehend aus Schutzverordnung und Schutzplan) will das Umweltdepartement nicht nur die bundes-rechtlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch die Rechtsgrundlage für die Lösung bestehender Nutzungskonflikte sowie für die Verwirklichung von Projekten (wie z.B. dem Torfstichmuseum oder den Parkplätzen beim Strandbad Roblosen) schaffen. Beim vorliegenden Nutzungsplan handelt es sich um einen kantonalen Erlass. Der Vollzug liegt  in der Zuständigkeit des Kan-tons und wird in der Regel auch von diesem wahrgenommen.

Die heutigen hauptsächlichen Nutzungskonflikte bestehen zwischen dem Moorschutz und intensiver landwirtschaftlicher Nutzung (vorab Nährstoffeinflüsse in die auf nährstoffarme Be-dingungen angewiesenen Moorbiotope). Die Nutzungsplanung Moorlandschaft Schwantenau soll nebst der Erfüllung der bundes¬rechtlichen Vorgaben folgende Planungsthemen bearbeiten und dabei die verschiedenen Nutzungsansprüche vereinbaren:
 
  • Abgrenzung der Moorlandschaft
  • Besucherlenkung, Wanderwege
  • Nutzung der Torfstich- und Bewirtschaftungshütten sowie Pflanzgärten
  • Ausscheidung von Pufferzonen und Extensivierungsflächen
  • ökologische Aufwertungen

Für die Nutzungsplanung Moorlandschaft Schwantenau setzte das Umweltdepartement eine Projektorganisation mit einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe und einer externen Begleit-gruppe ein. Der Bezirk Einsiedeln war in dieser Projektgruppe vertreten und brachte in den letzten zwei Jahren seine Anliegen und Stellungnahmen ein; dies insbesondere zum Thema der Besucherlenkung und den verschiedenen Varianten der Wegführungen. Die vorgesehene Besucherlenkung wird grundsätzlich befürwortet, können doch somit die seltenen Pflanzen in der Moorlandschaft besser geschützt werden. Zudem kann der Besucher mit dieser Mass-nahme besser über die einzigartige Landschaft informiert werden. Ebenso wird der Bau eines Torfstichmuseums am Rand des Perimeters als sinnvoll erachtet. Dadurch können die Besu-cher über den früheren Torfabbau und den Moor- und Landschaftsschutz informiert werden. Weiter wurde im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung eine Änderung des Perimeters beim zusätzlichen Parkplatz Roblosen beantragt. Diese Perimeteranpassung wurde im vorliegenden Planentwurf berücksichtigt, was vom Bezirk Einsiedeln sehr begrüsst wird. Die ge-plante Perimetererweiterung bis zur Alp und zur Sihl mit dem Einbezug des Schwante-nauwaldes wird nur unter der Bedingung befürwortet, dass der Fussgängersteg in den Drei-wässern und der Wanderweg durch den Schwantenauwald realisiert werden kann. Heute führen viele öffentlich begehbare Wege durch die Moorflächen in der Moorland¬schaft Schwantenau. Das Wegnetz ist so dicht, dass kaum mehr störungsfreie Räume für die emp-findlichen Riedvogelarten vorhanden sind. Das dichte Wegnetz bewirkt deshalb, dass sich die besonders störungsempfindlichen Arten erst gar nicht mehr zur Brut niederlassen oder Brut-versuche rasch wieder aufgeben. Damit die Vorkommen dieser - für die Moore und Moorland-schaften typischen und meist gefährdeten - Vogelarten erhalten, gefördert oder wieder angesiedelt werden können, muss das heutige Wegnetz „ausgelichtet“ werden. Dies bedingt die ganzjährige oder zumindest temporäre Sperrung von einigen bisher öffentlich begehbaren Wegen. Nach Ansicht des Bezirks sind diese wegfallenden Fusswege im Entwurf des Schutzplanes unbedingt aufzuzeigen, damit gegenüber den Betroffenen Transparenz ge-schaffen wird. Wanderwegvertreter sowie der Bezirk Einsiedeln und die Gemeinde Feusisberg wünschen seit mehreren Jahren die Schaffung einer Wanderwegverbindung Schindellegi - Einsiedeln via Moorlandschaft Schwantenau. Wie bereits vor Jahren vorgeschlagen, ist im Schutzplanentwurf vorgesehen, im Gebiet Dreiwässern einen Steg über die Alp und ein kurzes Wanderwegverbindungsstück im Schwantenauwald anzulegen. Weiter ist der Bezirksrat der Ansicht, dass das Schneeschuhlaufen bei geschlossener Schneedecke im ganzen Gebiet Schwantenau mit Ausnahme der Wildruhezonen. möglich sein soll. Torfstich- und Bewirtschaftungshütten sind kulturgeschichtliche Zeugen des Torfabbaus und prägen den Charakter und die Eigenart der Moorlandschaft Schwantenau. Die im Schutzplan (braun) bezeichneten Hütten sind deshalb zu erhalten und dürfen freizeitlich genutzt werden. Im Schutzplan nicht braun eingezeichnete Hütten müssen nicht erhalten werden.  Das Umweltdepartement regelt die Aufgabe der freizeitlichen Nutzung dieser Hütten mit Eigentümern bzw. Pächtern einzelfallweise. Auch die freizeitliche Nutzung der im Schutzplan bezeichneten Pflanzgärten ist nur zulässig soweit sie moorschutzverträglich erfolgt. Gartenpächter haben sich bei der Nutzung der Pflanzgärten deshalb an die „Richtlinien für die Nutzung der Pflanzgärten in der Moorlandschaft Schwantenau“ zu halten. Im Schutzplan nicht eingezeichnete Pflanzgärten dürfen künftig nicht mehr genutzt werden. Die Nutzungsplanung umfasst auch die Parkierung. Neu ist südlich des Galgenchappeli (ausserhalb des Perimeters der Moorlandschaft Schwantenau) eine öffent¬liche Parkanlage geplant; dafür sollen die um den Baum beim Galgenchappeli par-kierten Autos nicht mehr geduldet werden. Schliesslich beantragt der Bezirksrat, dass das Feuermachen nicht generell verboten wird, sondern in Wegnähe erlaubt sein soll.


Verschiedenes
Der Bezirksrat
  • beurteilt die Einzelinitiative „Projekt Einsiedlerhof“ von Richard Schönbächler und vier Mit-unterzeichnern als zulässig (Publikation im Amtsblatt vom 26. April 2013);
  • beschliesst, dass für Schüler des Bezirks Einsiedeln, die bei einem anderen Schulträger eine öffentlich anerkannte Sonderklasse (z.B. eine ausserkantonale Sportschule) im Bereich der Sekundarstufe I besuchen, ab dem Schuljahr 2013/14 der gleiche Betrag an die Schulkosten bezahlt wird, wie er für einen Schüler der Talentklasse in Schwyz zu beglei-chen wäre (zur Zeit rund Fr. 19‘000.--). Die Kostenübernahme gilt für die drei Jahre, die anstelle eines Besuchs der Sekundarstufe I erfolgen und entspricht dem Betrag, den der Bezirk Einsiedeln für Sekunderschüler aus anderen Bezirken verlangt.

 
Baubewilligungen
  • Alex Bisig, Holenstock 1, Einsiedeln: Wärmetechnische Sanierung Gebäudehülle, Sonnenkollektoren auf Dach, Abbruch Dachaufbau, Terrassenerweiterung mit Pergola, Garageneinbau, Wänibachstrasse 8, Einsiedeln
  • Wohnform Plus GmbH, Eisenbahnstrasse 19b, Einsiedeln: Abbruch Liegenschaft, Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Ochsnerstrasse 3, Einsiedeln; Projektände-rung thermische Solaranlage
  • Siermann Thaddeus, Blüemliweg 18, Einsiedeln: Gartenumbau mit Pergola, Blüemliweg, Einsiedeln
  • Kälin Erich, Sennenhofstrasse 3, Gross: An- und Umbau zu Zweifamilienhaus, Breukholz 5, Gross
  • Steinauer Roland und Markus, Spitalstrasse 20a, Einsiedeln: Abbruch und Wiederauf-bau Gewerberäume und Garage sowie Aussenabstellplatz, Spitalstrasse 22a, Einsiedeln
  • Daniel Lacher, Waldweg 13, Egg: Abbruch Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus mit Photovoltaikanlage, Neubau Schnitzelsilo mit Heizung und Holzlager, Verlegung Hofzufahrt und Verlegung Hocheinfahrt beim Stall

Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Lienert Adelrich, dipl. Architekt, Schwanenstrasse 35, Einsiedeln: Einbau neue Gasheizung mit Fassadenkamin, Langrütistrasse 24, Einsiedeln
  • Kloster Einsiedeln, Verwaltung, Einsiedeln: Skulptur auf dem Klosterplatz

Einsiedeln, 23. April 2013
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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