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Nutzungsplanung 2013

17.01.2013
Die 2008 erarbeitete Entwicklungsstrategie bildet die Grundlage für die aktuelle Revision der Ortsplanung und für eine nachhaltige Entwicklung des Bezirks. Auf dieser Grundlage haben die Planungskommission und der Bezirksrat Umzonungsbegehren nach klaren Zielen und Kriterien beurteilt. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen konnte jedoch nur rund ein Viertel der Fläche der gestellten Einzonungsbegehren berücksichtigt werden. Ein Recht auf Einzonung besteht nicht.
Vom 14. Januar bis zum 14. Februar 2011 fand die erste öffentliche Auflage der Nutzungs-planung statt. Dagegen gingen 69 Einsprachen ein. Die Einspracheverfahren sind zwischen-zeitlich erstinstanzlich abgeschlossen. Dagegen gingen 21 Beschwerden beim Regierungs-rat des Kantons Schwyz ein. Nach Abschluss der Beschwerdeverfahren muss dannzumal die revidierte Nutzungsplanung vom Souverän an einer Volksabstimmung und anschliessend zur Erlangung der Rechtskraft noch vom Regierungsrat genehmigt werden. Alle Infos über die Nutzungsplanung finden Sie hier!
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