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Mitteilungen aus dem Bezirksrat vom 13.09.2012

13.09.2012
Fusswegleitsystem für das Dorf

Mit Beschluss vom 27. August 1992 bewilligte der Bezirksrat Einsiedeln das von Urs Eberle im Auftrag des Verkehrsvereins Einsiedeln erarbeitete Konzept "Touristik-Signalisation". Die Werkbetriebe des Bezirks wurden nach Genehmigung der Finanzierung mit der Montage und dem Unterhalt der Wegweiser beauftragt. Die Touristik-Signalisation wurde in den letzten 20 Jahren verschiedentlich ergänzt und verändert. Heute besteht teilweise ein "Schilderwald" ohne klare Struktur und Konzeption. Der Verein Dorfmarketing plante bereits 2009 die Einführung eines Fusswegleitsystems mit Stelen. Die Planungskommission erachtete anlässlich der Sitzung vom 20. Juli 2010 die Idee als unterstützungswürdig und in der Folge wurde das Projekt von einer Arbeitsgruppe, in welcher neben dem Bezirk auch das Kloster, die Detaillisten, Einsiedeln Tourismus, das Gewerbe und die Hoteliers vertreten waren, voran getrieben. Der nötige Projektierungskredit von Fr. 8'000.- wurde im Dezember 2011 durch die Budgetgemeinde genehmigt. Im Rahmen der Gewerbeausstellung 2011 führte der Verein Dorfmarketing mittels Flyer eine Umfrage zum Thema Fusswegleitsystem durch. Die Umfrage ergab, dass ein Fusswegleitsystem mit einer Kombination von Stelen und Pfeilen mit Infos über Sehenswürdigkeiten und wichtigen Bezirksdestinationen sehr erwünscht ist. Anlässlich des Weihnachtsmarktes 2011 wurden die Besucher mittels einer Modellstele und Informationsmaterial auf das Projekt Fusswegleitsystem aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich erarbeitete die Arbeitsgruppe zusammen mit der Firma KromerMobility ein Projekt, welches nun vorliegt. Das geplante Leitsystem beschränkt sich auf wichtige Hauptverbindungen in der Kernzone und in der Peripherie des Dorfes. Geplant sind rund 85 Ziele und wichtige, nicht ausgeschilderte Destinationen werden auf den Ausschnitten der Ortspläne präsentiert. Das bestehende Wegweisungsnetz soll somit durch ein umfassendes, angepasstes Leitsystem ersetzt werden. Vom Einheimischen über den ortsunkundigen Gast bis zum Gelegenheitsbesucher sollen alle Ziele schnell, leicht und sicher erreicht werden. Je einfacher sich der Fussgänger orientieren kann, desto sicherer fühlt und bewegt er sich. Je angenehmer sein Aufenthalt ist, desto mehr steigt seine Bereitschaft, die unterschiedlichen Angebote zu nutzen (Einkauf, Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten usw.). So kann ein professionelles, aber schlichtes Konzept zur nachhaltigen Visitenkarte für den Wohn- und Kulturraum Einsiedeln werden. Ein attraktives Fusswegleitsystem unterstützt nach Ansicht des Bezirksrates die Stossrichtung im Bereich Raum, Umwelt und Verkehr, welche im Rahmen des Leitbildes des Bezirks Einsiedeln erarbeitet wurde: "Wir wollen den Dorfkern aufwerten und seine Attraktivität erhöhen und legen dabei grosses Gewicht auf die Achse Bahnhof – Kloster." Der Bezirksrat ist bereit, sich an den Kosten von rund Fr. 110'000.-- mit Fr. 80'000.-- zu beteiligen, wobei Fr. 40'000.-- aus dem Kurtaxenfonds entnommen werden sollen (vorbehältlich der Genehmigung durch die
Budgetgemeinde). Der Verein Dorfmarketing wird die Öffentlichkeit in Kürze umfassend über das Projekt und die Ausgestaltung des Fusswegleitsystems informieren. Der Bezirksrat dankt allen an der Erarbeitung beteiligten Personen und Vereinen, insbesondere dem Verein Dorfmarketing, für das grosse Engagement bei diesem Projekt.

Wahrung der Feiertagsruhe an den lokalen Feiertagen

Der Meinradstag am 21. Januar und die Engelweihe am 14. September sind von der Gemeindeversammlung bezeichnete öffentliche Ruhetage gemäss § 2 Abs. 1 Ziff. 4 der kantonalen Verordnung über die öffentlichen Ruhetage vom 21. November 2001. Die Verordnung bezweckt, den Menschen an öffentlichen Ruhetagen Ruhe und Erholung sowie gemeinsame religiöse, soziale, kulturelle und sportliche Betätigungen zu ermöglichen (§ 1 der Ruhetagsverordnung). § 3 Abs. 2 der Verordnung nennt als Ausnahmen folgende Tätigkeiten und Veranstaltungen, welche vom Arbeitsverbot ausgenommen sind:
  1. Betriebsarten, die gemäss Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen sind oder für die eine Bewilligung von Sonntagsarbeit nach dem Arbeitsgesetz vorliegt;
  2. Personenbeförderungen und dringende Warentransporte;
  3. Unaufschiebbare Arbeiten in Gärtnerei- und Landwirtschaftsbetrieben sowie in der Tierhaltung;
  4. Traditionelle Märkte und Umzüge;
  5. Dringende öffentliche Dienste.

Der Bezirksrat erhält im Vorfeld der lokalen Feiertage immer wieder und oft kurzfristig Gesuche für Ausnahmebewilligungen für Arbeiten an Feiertagen, wobei diese mehrheitlich aus der Baubranche stammen. Die meisten Einsiedler Unternehmen respektieren die Feiertagsruhe aber ohne weiteres. Die Gesuche werden mit Arbeitsverzug, Einhaltung des Bauprogramms oder der Möglichkeit, an einem Feiertag einen Betriebsunterbruch zu vermeiden, begründet. Gemäss § 3 Abs. 4 der Ruhetagsverordnung kann der Bezirksrat aus wichtigen Gründen an Gemeindefeiertagen weitere Ausnahmen bewilligen. Die obgenannten Gründe sind für den Bezirksrat nicht beachtlich. Wichtige Gründe können z.B. vorliegen, wenn durch einen Arbeitsunterbruch eine Gefahr geschaffen würde. Der durch die Ruhetage entstehende Arbeitsunterbruch ist Einsiedler Unternehmen lange im Voraus bekannt und auswärtige Unternehmen sind durch die Kundschaft zu informieren. Damit sind auch betriebliche Massnahmen plan- und durchführbar, welche die Auswirkungen vermindern wie z.B. die Arbeit an einem Samstag. Die Ruhetagsverordnung bezweckt vor allem auch, den Arbeitnehmern an öffentlichen Ruhetagen Ruhe und Erholung zu ermöglichen. Diese Interessen und auch die Interessen der Allgemeinheit an der Beachtung der Feiertagsruhe, welche von der Bevölkerung grossmehrheitlich nach wie vor als wichtig erachtet wird, gehen vorliegend den betrieblichen Einzelinteressen vor. Der Bezirksrat ist überzeugt, dass bei einer largen Bewilligungspraxis die lokalen Feiertage nicht mehr zu halten wären und  konsequenterweise abgeschafft werden müssten.
 

Verschiedenes

Der Bezirksrat
  • spricht einen Bezirksbeitrag von Fr. 60'000.-- an den Betrieb des Eisparks bei der Turnhalle Brüel in der Wintersaison 2012/2013 und einen zusätzlichen Beitrag von Fr. 10'000.-- für bauliche Massnahmen (Gesamtkosten Fr. 26'500.--) für den Verein Eispark
  • Einsiedeln (vorbehältlich Genehmigung durch die Budgetgemeinde);
  • vergibt die Spengler-, Blitzschutz- und Flachdacharbeiten für Fr. 245'595.-- an die Firma Durrer, Abdichtungsbau, Alpnach-Dorf und die Arbeiten für die Unterlagsböden für Fr. 191'966.-- an die Amendola AG, Wollerau;
  • beschliesst für drei weitere Jahre einen jährlichen Beitrag von Fr. 60'000.-- an die Stiftung Kulturerbe Einsiedeln für den Betrieb des Kulturmuseums Fram (vorbehältlich Genehmigung durch die Budgetgemeinde);
  • genehmigt Bezirksbeiträge des Ressorts Liegenschaften Sport Freizeit an den Verein für Sportveranstaltungen Einsiedeln VSV für den Alpencup vom 31.8. - 1.9.2012 in Einsiedeln sowie der Kulturkommission an den Stiftschor, den Orchesterverein Einsiedeln und den Kirchenmusikverein Unterägeri für das Adventskonzert vom 2. Dezember 2012, an den Alpwirtschaftlichen Verein Einsiedeln für die 4. Alpabfahrt vom 15.9.2012 und an das Ensemble Accento Muscicale, Siebnen für das Bettags-Konzert im Grossen Saal des Klosters vom 15. September 2012.

Baubewilligungen
  1. Kälin Jürg, Drei Kreuzern 22, Einsiedeln: Abbruch Mehrfamilienhaus und Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Mühlestrasse 19, Einsiedeln
  2. Bicker-Holdener Stefan und Martina, Sihlboden 1, Egg: Photovoltaik- und Solaranlage Hausdach sowie Anbau Geräteraum
  3. Bingisser Immobilien AG, Kobiboden 63, Einsiedeln: Photovoltaik- und thermische Solaranlage
  4. M. & E. Bingisser Erben, Mythenstrasse 22, Einsiedeln: Fassaden- und Dachsanierung, Schwanenstrasse 5, Einsiedeln
  5. Kälin-Oberholzer Manuel und Diana, Grosserstrasse 43, Gross: Neubau Einfamilienhaus mit Sonnenkollektoren und Doppelgarage, Grosserstrasse 45, Gross
  6. Ochsner Andreas, Felsenstrasse 18, Wollerau: Dachaufbau Haus zur Farbe, Schmiedenstrasse 4, Einsiedeln
  7. Genossame Trachslau, Eigenstrasse 22, Trachslau: Überdachung Garageneinfahrten, Rütiweg, Trachslau
  8. Schützengesellschaft Trachslau, Josef Kälin, Obere Aeschstrasse 2, Schindellegi: Photovoltaikanlage dachintegriert in Schiessstand, Im Moos, Trachslau
  9. Gresch Konrad, Schwanenstrasse 10, Einsiedeln: Terrassenverglasung (unbeheizt)
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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