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Mitteilungen aus dem Bezirksrat vom 16.05.2012

16.05.2012
Schulcontainer gegen Raumnot

Am 2. Februar 2011 hat der Bezirkrat das revidierte Schulraumkonzept genehmigt. Für den künftigen Schulraumbedarf ist im Dorf Einsiedeln ein neues Schulhaus auf der Herrenmatte vorgesehen, sofern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Projektkredit zustimmen werden. Der Bezug des neuen Schulhauses ist auf Beginn des Schuljahres 2015/16 geplant. Für das im August beginnende Schuljahr konnten die Raumbedürfnisse dank Notlösungen gerade noch gedeckt werden. Für das Schuljahr 2013/2014 wird aber eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen erwartet. Die Ressorts Liegenschaften Sport Freizeit und Bildung und Kultur wurden deshalb vom Bezirksrat beauftragt, Lösungsmöglichkeiten, eventuell auch in bestehenden Bezirksliegenschaften zu prüfen. So wurde zum Beispiel die Eignung des Ökonomiegebäudes beim Dorfzentrum geprüft, diese Möglichkeit aber aufgrund der intensiven Nutzung durch verschiedene Vereine verworfen. Der Schulrat beantragte dem Bezirksrat zur Befriedigung des unbedingt notwendigen Schulraumbedarfs die Anschaffung bzw. Miete eines Containers mit zwei Schulzimmern. Als Standort wird der Platz bei den beiden bestehenden Kindergärten-Pavillons an der Nordstrasse favorisiert. Der Container wird voraussichtlich gegenüber den Pavillons nordwestlich an die Liegenschaftsgrenze zu stehen kommen. Der Bezirksrat hat beschlossen, für diese Übergangslösung Kosten von Fr. 163'750.-- in das Budget 2013 aufzunehmen (Mietkosten für ein Jahr: Fr. 19'250.--, Erstellungskosten inkl. Anschlüsse Fr. 42'000.--, Betriebskosten Fr. 7'500.-- und Einrichtungskosten Fr. 95'000.--). Zu den Einrichtungskosten ist festzustellen, dass der grösste Teil der Einrichtungen nach Entfernung des Containers in anderen oder neuen Schulzimmern verwendet werden kann.

Parkieren auf dem Schulhausplatz Brüel am Wochenende verboten
Bereits seit Jahren gilt auf dem Schulhausplatz Brüel ein richterliches Parkverbot. Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahre 2011 bestand während einiger Zeit Unsicherheit, ob die richterlichen bzw. privatrechtlichen Verbote auf den Bezirksliegenschaften Bestand haben. Das Bundesgericht hatte in Bezug auf einen Fall im Kanton Bern festgestellt, dass die
Einschränkung des Gemeingebrauchs eines öffentlichen Grundstückes auf öffentlichrechtlichem Wege zu regeln sein (z.B. durch ein Parkverbot nach Strassenverkehrsgesetz). Die zusammen mit dem kantonalen Rechts- und Beschwerdedienst vorgenommenen Abklärungen haben nun klar ergeben, dass privatrechtliche Verbote möglich sind, wenn sich ein Grundstück im Verwaltungsvermögen einer Gemeinde befindet und nur den Behörden oder einem beschränkten Kreis von privaten Nutzern zur Verfügung stehen soll. Dies ist bei sämtlichen richterlichen Parkverboten auf Bezirksliegenschaften der Fall. So bei den Verwaltungsgebäuden Rathaus, Raben und Einsiedlerhof (die Parkplätze dienen Mitarbeitern, Lehrpersonen und Besuchern) und bei den Schulhäusern (Lehrpersonen, Mitarbeiter, Besucher). Bei der Verabschiedung des Parkplatzkonzepts hat der Bezirksrat beschlossen, dass die mit einem richterlichen Parkverbot belegten Parkplätze bei den Schulhäusern Brüel, Kornhausstrasse, Furren und Nordstrasse von Montag bis Freitag von 17.00 - 23.00 Uhr Vereinsmitglieder kostenlos zur Verfügung stehen (siehe Bericht im EA Nr. 32 vom 27. April 2012). Der vorübergehende Verzicht auf Kontrollen führte vor allem vor dem Schulhaus Brüel zu unerfreulichen Zuständen. Es muss deshalb nochmals klar festgehalten werden, dass das Abstellen von Personenwagen an Samstagen und Sonntagen auf dem Parkplatz und Schulhausplatz Brüel nicht erlaubt ist. Dies gilt auch, wenn Anlässe, z.B. in den Turnhallen, stattfinden. Fehlbare Parkierer werden mit einer Umtriebsentschädigung belegt und allenfalls verzeigt.

 

Verschiedenes

Der Bezirksrat
  • wählt die bisherige leitende Staatsanwältin Nathalie Brantschen, den bisherigen stellvertretenden leitenden Staatsanwalt Renzo Gervasini und die bisherigen Staatsanwälte André Steiner, Marc Sinoli, Thomas Rentsch, Oliver Ackermann und Sarah Fischinger für die Amtsperiode 2012 - 2016 wieder als Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln;
  • erklärt die Einzelinitiative von Ueli Brügger betreffend "Einbürgerungen durch die Bezirksgemeinde" für gültig (Vorberatung an der Budgetgemeinde vom 11. Dezember 2012, Abstimmung am 3. März 2013, falls keine ausserordentliche Bezirksgemeinde
  • stattfindet);
  • beschliesst ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder mit Zusatztafel "Zubringerdienst gestattet" für die Altbergstrasse (Tafeln bei der Parkplatzausfahrt Rabennest II und beim Strassenende auf dem Altberg), damit Besucher der Feuerstelle und der
  • Schwantenau nicht entlang der Güterstrassen oder im Wiesland parkieren, sondern den Parkplatz Rabennest benutzen;
  • beschliesst einen Beitrag von Fr. 10'000.-- an die Genossenschaft Hallenbad Minster für das neue Lernschwimmbecken (unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Budgetgemeinde vom Dezember 2012).

Baubewilligungen
  1. Steinauer & Co., Grossbachstrasse 54, Gross für Abbruch und Wiederaufbau Lagerhalle,
  2. Grossbachstrasse 54, Gross;
  3. Romeo Cerutti, Unterer Erlenweg 10, Wollerau und Erich Schönbächler, Hauptstrasse 24, Einsiedeln für Abbruch Liegenschaften Assek. Nr. 718 und 719 (Central) und Neubau Mehrfamilienhaus (Gewerbe sowie sechs Wohnungen), Hauptstrasse 22 und 24, Einsiedeln;
  4. Chicherio Silvio, Kantonsstrasse 9, Bennau: Ersatz Spritzkabine und Aufstockung Halle;
  5. Nauer-Weibel Karl und Elisabeth, Guggusstrasse 10, Einsiedeln: Photovoltaik und thermische Solaranlagen;
  6. Kälin Arthur und Beatrix, Langrütistrasse 27, Einsiedeln: Fassaden Isolierung und Dachsanierung;
  7. Coop Immobilien AG, Kasparstrasse 7, Bern: Kanalisation Schmutz-/Meteorwasser, Zürichstrasse 44, Einsiedeln

Im Meldeverfahren wurden folgende Vorhaben bewilligt
  • Kälin Peter, Moosstrasse 2, Trachslau: Fassadensanierung
  • Kälin Esther, Rainstrasse 24, Pfäffikon: Bau eines Gerätehauses, Seestrasse 16a, Willerzell
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Hauptstrasse 78 / Postfach 161
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