Richterliche Parkverbote auf Bezirksliegenschaften sind rechtens
Aufgrund eines im Juni 2012 ergangenen Bundesgerichtsurteils stellte sich die Frage, ob die privatrechtlichen Verbote auf Parkplätzen des Bezirks überhaupt noch durchgesetzt werden können. Das Bundesgericht entschied, dass ein zivilrichterliches Verbot auf einem im Gemeingebrauch stehenden Parkplatz unwirksam ist und dafür eine Nutzungsordnung auf öffentlich- rechtlichem Wege erlassen werden müsse. Der Bezirk verfügt über 16 Parkplätze mit privatrechtlichen Parkverboten bei Schulhäusern und Verwaltungsgebäuden, bei der ARA und beim Alters- und Pflegeheim Langrüti. Die mit dem Kanton zusammen vorgenommenen Abklärungen haben ergeben, dass es sich bei den mit einem richterlichen Verbot belegten Parkplätzen des Bezirks nicht um Sachen im Gemeingebrauch (für jedermann zugänglich bzw. benutzbar) handelt, sondern um Plätze, welche sich im Verwaltungsvermögen des Bezirks befinden. Diese stehen nur bestimmten Kategorien von Nutzern öffentlicher Einrichtungen zur Verfügung (Mitabeitern und Besuchern der Verwaltung, Besuchern des Altersheimes, Lehrpersonen etc.). Auf diesen Plätzen sind zivilrichterliche Parkverbote möglich und rechtens. Der Bezirk nimmt deshalb die einige Zeit sistierte Praxis wieder auf und erhebt von fehlbaren Parkierern eine Umtriebsgebühr. Der kantonale Rechts- und Beschwerdedienst hat festgestellt, dass es nicht zulässig sei, die Umtriebsentschädigung mit der Androhung geltend zu machen, dass bei Nichtbezahlung eine Strafanzeige erstattet werde. Dieser Hinweis, welcher als Nötigung aufgefasst werden könnte, muss also künftig entfallen. Dies muss nicht unbedingt zum Vorteil des Falschparkierers sein, weil der Bezirk bei Nichtleistung der Entschädigung - neu ohne Ankündigung - Strafanzeige erstatten wird.
Verschiedenes
Der Bezirksrat
Wählt lic. iur. Thomas Rentsch für den Rest der Amtsperiode 2008 - 2012 als Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Höfe Einsiedeln;
genehmigt Beiträge der Kulturkommission an die Theatergruppe "Fremde Vögel", Einseideln für die Aufführung des Stücks "Hotel zum glücklichen Jägermeister" im Sommer 2012 im leer stehenden Hotel Katharinahof, an das Festival Musiksommer Zürichsee für das Konzert am Bettag in Einsiedeln, an Fabienne Romer und Janna Vettergreen für das Konzertprojekt "Stiller Garten" am 18. März im Grossen Saal des Kloster und des Ressorts Liegenschaften Sport und Freizeit an Beat Zehnder, Willerzell für den Unterhalt des Eisfeldes Willerzell.
Späni Katharina, Untere Moosstrasse 3, Bennau: Zweckänderung von landwirtschaftlicher in nichtlandwirtschaftliche Wohnnutzung (BGBB) mit Abparzellierung, ohne bauliche Massnahmen
Kloster Einsiedeln, Stiftstatthalterei, Einsiedeln: Temporäre Verankerung für Seilkrananlage (2012-2015), Ahornweidstrasse, Euthal