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​Information und Wahlanleitung für die Wahlen in die Bezirksbehörden vom 14. April 2024

02.04.2024
Die kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom 14. April 2024 werden erstmals nach dem revidierten Wahl- und Abstimmungsgesetz durchgeführt. Zur Anwendung gelangt das neue Anmelde- und Majorz-Wahlsystem.

Damit Ihre Stimmabgabe gültig ist, gilt es auf folgende Punkte Acht zu geben:

  • Vorzunehmen sind am 14. April 2024 in Einsiedeln insgesamt 11 Wahlen. Zu besetzen sind pro Wahl die auf den amtlichen Wahlzetteln jeweils genannte Anzahl Sitze. Nur angekreuzte Namen erhalten eine Stimme.

Wenn kein Name angekreuzt ist, gilt der entsprechende Wahlzettel als leer, zählt nicht zu den gültigen Wahlzetteln und ist damit auch nicht für die Ermittlung des absoluten Mehrs massgeblich. Kein/e Kandidat/in erhält eine Stimme.

  • Für die 11 Wahlen dürfen nur die amtlichen Wahlzettel benutzt werden.
  • Sie dürfen Ihre Stimme nur für offiziell vorgeschlagene Personen abgeben. Handschriftlich oder anderswie ergänzte Namen sind ungültig. Die Interessenbindungen der kandidierenden Personen sind offengelegt unter www.sz.ch/transparenz
  • Es kann lediglich eine Stimme pro Kandidat/-in abgegeben werden (kein Kumulieren).
  • Ungültig sind: Wahlzettel, die einzig Namen nicht wählbarer Personen enthalten; Wahlzettel, die anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert sind; Wahlzettel mit ehrverletzenden Äusserungen, und andere als amtliche Wahlzettel.
Achtung: Zur gültigen Stimmabgabe müssen die amtlichen Wahlzettel ins Stimmkuvert gelegt werden. Falls Sie brieflich abstimmen, muss der Stimmrechtsausweis von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Nicht unterzeichnete Stimmrechtsausweise machen die gesamte Stimmabgabe ungültig. Stimmrechtsausweis und Stimmkuvert sind sodann zusammen im Rücksendekuvert zu retournieren.
 
Bezirkskanzlei Einsiedeln
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