gemäss § 19 Wahl- und Abstimmungsgesetz des Kantons Schwyz (SRSZ 120.100): Am Sonntag, 14. April 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vorlagen finden die Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden statt. Im Bezirk Einsiedeln sind folgende Behörden zu bestellen:
- Bezirksammann (Amtsdauer 2 Jahre)
- Säckelmeister (Amtsdauer 2 Jahre)
- 4 Mitglieder des Bezirksrats (Amtsdauer 4 Jahre)
- Landschreiber (Amtsdauer 4 Jahre)
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission (Amtsdauer 2 Jahre)
- Bezirksgerichtspräsidium (Amtsdauer 4 Jahre)
- 5 Mitglieder des Bezirksgerichts (Amtsdauer 4 Jahre)
- 1 teilamtliches Mitglied des Bezirksgerichts (Amtsdauer 4 Jahre)
- Vermittler (Amtsdauer 4 Jahre)
- Vermittler-Stellvertretung (Amtsdauer 4 Jahre)
- Kantonsrichter (Amtsdauer 4 Jahre)
Termine: - Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge auf der Bezirksverwaltung: Donnerstag, 7. März 2024, 09.00 Uhr
- Losziehung für die Reihenfolge der kandidierenden Personen auf dem Wahlzettel: Freitag, 8. März 2024, 17.00 Uhr im Ratsaal des Rathauses Einsiedeln
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 9. Juni 2024 stattfinden. Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang: Mittwoch, 17. April 2024, 09.00 Uhr
Die Wahlunterlagen werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Stimmberechtigte, die keine Wahlunterlagen erhalten haben, melden sich bitte bei der Bezirkskanzlei, Telefon
055 418 41 20. Details zu Ort und Zeiten der Urnenöffnung und der Leerung der Abstimmungsbriefkästen sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Die Finanzierung von Wahl- oder Abstimmungskampagnen ist gemäss Transparenzgesetz (
SRSZ 140.700) offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen CHF 5'000 übersteigen. Die Formulare für die Einreichung stehen zum Download bereit unter
www.sz.ch/transparenz. Wer offenlegungspflichtig ist, hat sein Budget bis am 10. März 2024 mit den geplanten Aufwendungen und deren Finanzierung einzureichen.