Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis und mit 8. Februar 2024
19.01.2024
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Giso Peter Hertwig, geboren 3. August 1963, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 19 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Rappenmööslistrasse 1.
Jugoslav Miladinovic, geboren 25. Januar 1981, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit 29 Jahren,
Sanela Miladinovic-Panic, geboren 3. September 1989, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit 27 Jahren,
Mateo Miladinovic, geboren 24. Juli 2012, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Elena Miladinovic, geboren 26. März 2014, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, alle wohnhaft 8840 Einsiedeln, Martinsweg 7.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 8. Februar 2024.