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​Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis und mit 8. Februar 2024

19.01.2024
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:

Gesuche
  • Giso Peter Hertwig, geboren 3. August 1963, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 19 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Rappenmööslistrasse 1.
  • Jugoslav Miladinovic, geboren 25. Januar 1981, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit 29 Jahren,
  • Sanela Miladinovic-Panic, geboren 3. September 1989, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit 27 Jahren,
  • Mateo Miladinovic, geboren 24. Juli 2012, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
  • Elena Miladinovic, geboren 26. März 2014, von Serbien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
    alle wohnhaft 8840 Einsiedeln, Martinsweg 7.

Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 8. Februar 2024.
Icon (2 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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