Wahlvorschläge Gesamterneuerungswahl des Kantonsrates vom 3. März 2024
12.01.2024
Innert heute abgelaufener Frist sind im Bezirk Einsiedeln sechs Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahl des Kantonsrates am 3. März 2024 eingereicht worden.
Die Wahlvorschläge sind auf der Bezirkskanzlei zur Einsicht für die Stimmberechtigten aufgelegt (§ 6 Abs. 1 KRWG). Bis Montag, 15. Januar 2024, 11.00 Uhr, können Einwände gegen die Gültigkeit der Unterschriften und gegen die Wählbarkeit der Vorgeschlagenen schriftlich beim Landschreiber zu Handen des Wahlbüros gemacht werden (§ 6 Abs. 2 KRWG).