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Baugesuche / Einsprachefrist bis 25. Januar 2024

05.01.2024
Innerhalb der Bauzonen
  • B: Erschliessungs-Genossenschaft Ruostel, Im Ruostel 13, 8844 Euthal; 
    P: CES Bauingenieur AG, Hausmatt 5, 6423  Seewen. 
    O: Sanierung Erschliessungsstrasse, Ausweichstelle und Halbunterflurcontainer, Im Ruostel, Euthal, GB 3492, Koordinaten 2 703 685/1 217 415 und 2 703 610/1 217 465 (ohne Baugespann).

Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchsunterlagen liegen online unter https://ebau-sz.ch/ auf und können dort eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 5. bis und mit 25. Januar 2024.



Legende:
B: = Bauherrschaft
P: = Planer
G: = Grundeigentümer
O: = Objekt
Icon (2 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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