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​Entsorgen von Schnee in Gewässern für Private verboten

01.12.2023
Es ist so weit, der Winter ist in Einsiedeln eingetroffen. Pünktlich mit dem ersten Schnee kommen auch die alljährlichen Hinweise sowohl vom kantonalem Amt für Gewässer als auch dem Bezirk Einsiedeln bezüglich den Grundsätzen bei der Schneeentsorgung.

Schnee darf nicht in Gewässer gekippt werden
Der wichtigste Leitsatz ist, dass die Schneemassen durch Private nicht in Gewässer entsorgt werden dürfen. Grundsätzlich soll, wo möglich, auf eine Schwarzräumung verzichtet und der Schnee auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Zuwiderhandelnde müssen mit einer kostenpflichtigen Verzeigung durch die Umweltschutzpolizei rechnen. Die Grundsätze der Schneeentsorgung sind im Merkblatt des Kantons unter www.sz.ch > Amt für Gewässer > Downloadbereich > «Schneeentsorgung» zu finden.

Abklärungen von Seiten der Bezirksverwaltung
Bezugnehmend auf die diversen Anfragen und Unklarheiten in Bezug auf die Schneeräumung und die Entsorgung des Schnees entlang und in die Gewässer, möchte der Bezirk über die mit den zuständigen kantonalen Stellen geführten Gespräche und Abklärungen informieren.

Dem Merkblatt des Kantons liegen gesetzliche Vorschriften, unter anderem aus dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer und dem Umweltschutzgesetz, zu Grunde. Diese sind bereits seit vielen Jahren in Kraft. Die Praxis und die Umsetzung sind diesen bis heute noch nicht richtig gefolgt. Teils vorgenommene Präzisierungen seitens Kanton mögen zur Annahme geführt haben, dass sich etwas grundlegend verändert hätte. Dem ist aber nicht so.

Geändert hat sich im Bezirk Einsiedeln nun aber vor allem, dass seit einiger Zeit die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und des kantonalen Merkblattes kontrolliert wird. Kontrollen führen naturgemäss zu Feststellungen und positiven wie negativen Rückmeldungen. Der Bezirksverwaltung ist bewusst, dass die Umstellung nicht allen leichtfällt. Indessen wurde mittlerweile eine mehrjährige Übergangs- und Anpassungfrist gewährt. Die Umweltpolizei ist nun angewiesen, nötige Anzeigen zu tätigen und Fehlbare zu verzeigen.  

Gegenüber den Anwohnern oder Anrainern von Gewässern im Kanton Schwyz ist noch der Hinweis wichtig, dass alle übrigen Grundeigentümer noch nie das Privileg hatten, den Schnee einfach in ein Gewässer zu entsorgen. Sie müssen den Schnee seit jeher bei sich auf dem Grundstück lagern oder abführen lassen. In Not- oder Ausnahmefällen sind mit den zuständigen Personen der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufzunehmen. Allfällige Beratungen der detaillierten Situation bei Liegenschaften an Gewässern im Bezirk Einsiedeln, kann über den Fachbereich Umwelt und Energie des Bezirks (&umh-wef4lth#scs*huc-tzw7@bd,ezu1ire6keg1ins*sip0edc8ela1n.q$chm , 055 418 81 85) angefordert werden.

Ausnahmen für öffentliche Schneeräumung 
Die öffentliche Schneeräumung erfolgt über Kanton und Bezirk. Diese haben einen ungemein grösseren Perimeter rasch zu räumen. Damit der Räumverkehr, der motorisierte Individualverkehr und der öffentliche Verkehr nicht unnötig behindert werden und um Störungen zu vermeiden, bestehen für diesen Fall eingespielte und bewilligte Entsorgungskonzepte, denen teilweise bewilligte Ausnahmen zu Grunde liegen.
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
&vez$rww,alz)tum9ngq6@bh3ezo,iry3kes/int)siq#edy&eln/n.t7chr

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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