Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis und mit 23. November 2023
03.11.2023
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Maximilian Michael Pflaum, geboren 25. August 1981, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 10 Jahren, wohnhaft 8841 Gross, Grossbachstrasse 2.
Haroon Ahmed Chanzad, geboren 5. November 2001, von Afghanistan, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Benzigerstrasse 29.
Ella Lieneke Pannekeet, geboren 23. Juli 1999, von Österreich und Niederlande, Wohnsitz in der Schweiz seit 17 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Etzelstrasse 40.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 23. November 2023.