Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis 14. September 2023
25.08.2023
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Frédéric Georges Bouvard, geboren 29. Januar 1981, von Frankreich, Wohnsitz in der Schweiz seit 13 Jahren,
Björn Arthur Bouvard, geboren 16. Dezember 2018, von Frankreich, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Torben Gabriel Bouvard, geboren 10. Juni 2020, von Frankreich, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, alle wohnhaft 8841 Gross, Rombüelstrasse 7.
Sina Muriel Rees, geboren 6. März 1984, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 14 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Ilgenweidstrasse 4.
Amir Beciri, geboren 24. Januar 2008, von Kosovo, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Heidenbühl 2.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 14. September 2023.