Bezirk Einsiedeln - Aufhebung eines Gestaltungsplans / Einsprachefrist bis 10. August 2023
21.07.2023
Mit Beschluss Nr. 239 vom 8. Februar 1983 genehmigte der Regierungsrat des Kantons Schwyz den «Quartiergestaltungsplan Erlenmoosweg», GB Nrn. 4536-4542, Erlenmoosweg, 8840 Einsiedeln. Mit Schreiben vom 20. Januar 2022 beantragen einzelne Grundeigentümer die Aufhebung des Quartiergestaltungsplans «Erlenmoosweg». Die Aufhebung ist gemäss § 24 Abs. 2 der Vollzugsverordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 2. Dezember 1997 (PBV, SRSZ 400.111) respektive § 30 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) öffentlich aufzulegen.
Das Aufhebungsgesuch liegt 20 Tage im Rathaus, Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie, zur Einsicht auf. Wer durch die Aufhebung berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Bezirksrat Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 21. Juli bis und mit 10. August 2023.
Einsiedeln, 21. Juli 2023 Planen Bauen Umwelt Energie