B: Adalbert Abegg, Dulistrasse 12, 8836 Bennau; P: KHT Trachslau, Trachslauerstrasse 13, 8840 Trachslau. O: Nutzungsänderung der Dachgeschosswohnung von landwirtschaftliche in nichtlandwirtschafte Wohnnutzung, Dulistrasse 12, Bennau, GB 1035, Koordinaten 2 696 740/1 221 922 (bereits ausgeführt und ohne Baugespann).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 16. Juni bis und mit 6. Juli 2023.