Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis 29. Juni 2023
09.06.2023
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Thi My Huyen Weng, geboren 30. April 2001, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 6 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Hauptstrasse 52.
Vanessa Ingeborg Sturm, geboren 16. Februar 1990, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 6 Jahren, wohnhaft 8840 Trachslau, Trachslauerstrasse 6b.
Ina Corina Schreckenberger, geboren 7. Juli 1973, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 6 Jahren, wohnhaft 8844 Euthal, Studenstrasse 16.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 29. Juni 2023.