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​Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände bis 29. Juni 2023

09.06.2023
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise
publiziert werden müssen:

Gesuche
  • Thi My Huyen Weng, geboren 30. April 2001, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 6 Jahren, wohnhaft 8840 Einsiedeln, Hauptstrasse 52.
  • Vanessa Ingeborg Sturm, geboren 16. Februar 1990, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 6 Jahren, wohnhaft 8840 Trachslau, Trachslauerstrasse 6b.
  • Ina Corina Schreckenberger, geboren 7. Juli 1973, von Deutschland, Wohnsitz in der Schweiz seit 6 Jahren, wohnhaft 8844 Euthal, Studenstrasse 16.

Einwände oder Bemerkungen
Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat
Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).

Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 29. Juni 2023.
Icon (2 KB)
Bezirksverwaltung Einsiedeln
Hauptstrasse 78 / Postfach 161
8840 Einsiedeln
055 418 41 20
+vef4rwe)alq)tum8ngn)@be#ezi9irb2kef-inx*sip0edp5elo8n.v6chl

Schulverwaltung Einsiedeln
Nordstrasse 17, Postfach 463
8840 Einsiedeln
055 418 42 42
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