Gemäss Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.011) und § 51 der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz (VVzUSG, SRSZ 711.111) werden im Zusammenhang mit der «Neukonzessionierung Etzelwerk» durch den Bezirk Einsiedeln, und zeitgleich durch den Bezirk Höfe, öffentlich zugänglich gemacht:
Die Unterlagen können vom 2. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 bei folgenden Stellen während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden: