Bezirk Einsiedeln / Initiativbegehren «Überführung über die Eisenbahnstrasse»
07.10.2022
Am 1. September 2022 reichten Dominik Birchler, Waldweg 11, 8847 Egg, und Edgar Kälin, Bodenluegeten 4, 8840 Einsiedeln, folgendes Initiativbegehren ein:
«Der Bezirk Einsiedeln, vertreten durch den Bezirksrat Einsiedeln, habe dem Einsiedler Stimmbürger einen Verpflichtungskredit für die Erstellung einer Überführung für den Langsamverkehr über die Eisenbahnstrasse im Bereich der Furrenstrasse als Sachvorlage vorzulegen und, soweit die Bezirksgemeindeversammlung die Überweisung an die Urne beschliesst, zur geheimen Abstimmung zu bringen.»
Beschluss des Bezirksrates:
Das Initiativbegehren von Dominik Birchler und Edgar Kälin wird in Form der allgemeinen Anregung als gültig erklärt.
Die Initiative sowie der Beschluss über die Zulässigkeit des Initiativbegehrens werden im Sinne von § 10 Abs. 3 GOG im Amtsblatt und im Einsiedler Anzeiger publiziert.
Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 10 Abs. 3 GOG innert zehn Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, 6430 Schwyz, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.