Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Es kann deshalb vom 8. Juli bis 22. August 2022 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Abteilung Planen Bauen Umwelt Energie eingesehen werden:
Zonenplan, Festlegung Gewässerräume Sihlsee.
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 22. August 2022 an den Bezirksrat Einsiedeln zu richten.
Während der Auflagefrist können nach telefonischer Voranmeldung unter 055 418 41 88 Sprechstunden angeboten werden.