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Gewässerraum Sihlsee

08.07.2022
Gemäss aktueller Rechtslage gilt für den Gewässerabstand beim Sihlsee ein Abstand von 20 m. In Zukunft soll dieser grundsätzlich bei 15 m zu liegen kommen. Dazu wird nach Bundesvorgaben ein fixer Gewässerraum ausgeschieden.

(Amtl.) Der Sihlsee ist ein prägendes Landschaftselement von Einsiedeln. Er wurde zwar künstlich angelegt, hat aber gegenüber klassischen Alpenstaudämmen neben der Stromerzeugung noch viele weitere Funktionen. Seine Ufer dienen als Wohnort. Zudem ist er ein wichtiges Naherholungsgebiet, dient verschiedenen Wassersportarten und nimmt eine wichtige ökologische Funktion ein. Aufgrund dieser ökologischen Bedeutung besteht ein überwiegendes Interesse, dass am Sihlsee ein Gewässerraum ausgeschieden wird.

Zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung müssen gemäss Gewässerschutzgesetz die Gewässerräume festgelegt werden. Die Gewässerräume müssen in einem grundeigentümerverbindlichen Planungsinstrument, wie dem Zonenplan, dargestellt werden. Die Breite des Gewässerraums muss gemessen ab der Uferlinie mindestens 15 m betragen. Wo möglich soll rund um den Sihlsee dieses Mindestmass angewandt werden. Lediglich bei überwiegenden Interessen wie dem Natur- und Landschaftsschutz, namentlich in den bereits ausgeschiedenen Schutzzonen wird der Gewässerraum erhöht. 

Informations- und Mitwirkungsverfahren
Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche direkt vom Gewässerraum betroffen sind, fand am 5. Juli 2022 im Kultur- und Kongresszentrum Zwei Raben eine Informationsveranstaltung statt. Den knapp hundert Anwesenden wurde erklärt wie, weshalb und warum ein Gewässerraum auszuscheiden ist. Im Anschluss konnten die Pläne mit den neuen Gewässerraumzonen begutachtet werden und es standen Vertreter des Bezirks und des beauftragten Planungsbüros für Fragen zur Verfügung. 

Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes nimmt der Bezirksrat im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen. Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Planunterlagen werden vom Bezirksrat geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt oder es werden anderweitige Lösungen gesucht. Zur Mitwirkung sind nicht nur die Direktbetroffenen sondern alle Personen zugelassen. 

Die Planunterlagen für die öffentliche Mitwirkung finden Sie unten, oder liegen vom 8. Juli 2022 bis zum 22. August 2022 im Rathaus, Hauptstrasse 78, 8840 Einsiedeln, 3. Stock, auf.
 
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Bezirksverwaltung Einsiedeln
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055 418 41 20
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Schulverwaltung Einsiedeln
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8840 Einsiedeln
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