B: Seline Betschart, Amselweg 29, 8836 Bennau; G: Alois und Rita Betschart-Ochsner, Amselweg 29, 8836 Bennau. O: Umnutzung Wohnhaus in Kindertagesstätte mit Gebäude- und Umgebungsanpassungen und Gartenhaus, Im Stauffacher 10, Bennau, GB 4509, Koordinaten 2 696 912/1 222 841 (ohne Baugespann, teilweise bereits ausgeführt).
ausserhalb der Bauzonen
B: Stefan Schönbächler, Stöckenen 1, 8841 Gross. O: Asphaltierung Vorplatz (bereits erstellt) und zwei Palettenregale, Stöckenen, Gross, GB 4334, Koordinaten 2 701 615/1 218 910 (ohne Baugespann und teilweise bereits ausgeführt).
Die Baugespanne sind erstellt. Die Gesuchunterlagen liegen auf dem Bauamt Einsiedeln zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann beim Bezirksrat mit schriftlicher Eingabe gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451). Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) beim zuständigen Vermittler der Gemeinde oder beim Einzelrichter schriftlich geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PGB)
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 27. Mai bis und mit 17. Juni 2022.