Wir ersuchen alle Liegenschaftsbesitzer an privaten und öffentlichen Strassen und Wegen im Bezirk Einsiedeln, die Bäume und Sträucher auf ihren Grundstücken bis Ende November 2021 so zurückzuschneiden, dass der Verkehr auf Strassen und Plätzen sowie auf Fusswegen nicht durch hervorstehende oder herunterhängende Äste und Zweige behindert wird. Ebenfalls ist zu beachten, dass Strassenbeleuchtungen und Verkehrssignalisationen unbedingt gut sichtbar sein müssen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das kantonale Strassengesetz (SRSZ 442.110) vom 15. September 1999 und machen darauf aufmerksam, dass für Unfälle, welche auf die erwähnten Sichtbehinderungen zurückzuführen sind, der Liegenschaftsbesitzer haftet.