Der Bezirksrat Einsiedeln lädt die Stimmberechtigten des Bezirks ein an die
Ausserordentliche Bezirksgemeinde vom 21. September 2021 20.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum 2 Raben
Wir freuen uns darauf, Sie an der Bezirksgemeinde begrüssen zu dürfen. Für die Versammlung gilt ein Schutzkonzept. Dieses beinhaltet u.a. eine Maskenpflicht. Der Bezirksrat wird alles unternehmen, um die Gesundheit der Versammlungsteilnehmenden gewährleisten zu können. Personen mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen werden gebeten, der Versammlung fern zu bleiben.
Bitte melden Sie sich unter Angabe von Name und Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer für die Bezirksgemeinde an: Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie zudem, frühzeitig zu erscheinen. Türöffnung ist um 19.00 Uhr.
Traktanden: - Sachvorlage „Bau Verwaltungszentrum «Einsiedlerhof»“
- Sachvorlage „Teilrevision Nutzungsplanung“
- Abrechnung Verpflichtungskredit „Bezirksbeitrag Erweiterungsbau Alters- und Pflegezentrum Gerbe“
- Abrechnung Baukredit „Werkhof Grotzenmühlestrasse“
- Einbürgerungen
- Varia
Die Sachvorlagen gemäss Traktanden 1 und 2 werden an die Urnenabstimmung vom 28. November 2021 überwiesen, über die übrigen Traktanden wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden.
Bezüglich der Einzelheiten zu den Traktanden verweisen wir auf die gedruckte Botschaft, welche allen Haushaltungen zugestellt wird. Sie kann zudem auf der Bezirkskanzlei bezogen werden und ist unter www.einsiedeln.ch verfügbar.
An der Bezirksgemeinde stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die im Bezirk Einsiedeln politischen Wohnsitz haben, das achtzehnte Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Im Falle von Widerhandlungen wird auf Art. 282 (Wahlfälschung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches verwiesen.