Einbürgerungsgesuche / Frist für Einwände oder Bemerkungen bis 4. Februar 2021
15.01.2021
Das kantonale Bürgerrechtsgesetz (kBüG) sieht vor, dass Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise publiziert werden müssen:
Gesuche
Mergime Ramku, geboren 30. November 1994, von Nordmazedonien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Arijona Ramku, geboren 4. September 2012, von Nordmazedonien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Jara Ramku, geboren 24. Dezember 2015, von Nordmazedonien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt,
Noar Ramku, geboren 9. März 2019, von Nordmazedonien, Wohnsitz in der Schweiz seit Geburt, alle wohnhaft 8840 Einsiedeln, Kornhausstrasse 18.
Einwände oder Bemerkungen Innert 20 Tagen kann jedermann zu den Einbürgerungsgesuchen beim entsprechenden Gemeinde- bzw. Bezirksrat Einwände oder Bemerkungen anbringen (§8 Abs. 2 kBüG). Personen, die Einwände oder Bemerkungen anbringen, haben im Einbürgerungsverfahren keine Parteistellung (§8 Abs. 3 kBüG).
Die Frist für Einwände oder Bemerkungen dauert bis und mit 4. Februar 2021.