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Medienmitteilung vom 14. Januar 2021 - Verkehrsleitungsmassnahmen

14.01.2021
(BK) Corona und die gute Schneelage führen aktuell vor allem an den Wochenenden zu einem grossen Ansturm auf die Einsiedler Loipen, die Schlittelpisten am Freiherrenberg sowie die Spazierwege rund um Einsiedeln und in den Vierteln. Mit dem Ansturm steigen die Bedürfnisse der Besucherinnen und Besucher und ist ein weiterer Regelungsbedarf angezeigt.
 
Verkehrsleitungsmassnahmen
Zusammen mit den Verkehrskadetten Ausserschwyz werden am Wochenende aus Sicherheitsgründen Verkehrsleitungsmassnahmen vorgesehen. Verkehrsachsen bzw. Rettungsachsen müssen freigehalten werden. Bei der Wettertanne-H8, Abzweiger Moosstrasse Bennau, bei der Schwyzerbruggstrasse, Abzweiger Schwyzerstrasse, und bei der Umfahrungsstrasse/Brummbär, Abzweigung in alte Etzelstrasse, erfolgt eine Umleitung des Verkehrs.
 
Im Dorf werden am Wochenende die Fussgängerstreifen Grosser Herrgott, die Zufahrtsregelung Parkhaus Brüel und die Parkplätze Einfahrt Friedhof und Kühlmattli von den Verkehrskadetten bedient. Zusätzlich sind rollende Kontrollen über die Verkehrslage ab Zürich-, Eisenbahn-, Haupt-, Langrüti- und Grotzenmühlestrasse vorgesehen.
 
In der Langrüti/Egg und in der Blüemenen/Waldweg wird mit Plakatständern auf eine Sperrung der Etzelpassstrasse hingewiesen. Sind die Parkplätze in Einsiedeln besetzt ist sodann vorgesehen, die Besucherinnen und Besucher bereits am Kreisel in Biberbrugg auf die Situation hinzuweisen und ihnen rechtzeitig die Möglicheit zur Umkehr zu geben.
 
Die Parkplatzbewirtschaftung Kühlmattli wurde mit dem Bezirk geregelt.
 
Wetterbedingt können sich Anpassungen der Verkehrsleitungsmassnahmen ergeben
 
Take-aways
Gemäss COVID19-Verordnung besondere Lage sind Betriebe, die Speisen und Getränke als Take-away anbieten, weiterhin gestattet. Sofern diese nicht von bestehenden Gastrobetrieben ausgehen wird aber auf die Bewilligungspflicht solcher Take-away‘s hingewiesen. Bewilligte Take-aways haben ein Schutzkonzept vorzusehen, wie GastroSuisse ein solches ausgearbeitet hat. Der Bezirk wird die Betreiberinnen und Betreiber noch einmal daran erinnern, insbesondere die Einhaltung und Kontrolle der Abstandspflicht (1.5 m), die geltende Maskenpflicht im öffentlichen Raum bei einer Konzentration von Personen, das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen sowie die generell einzuhaltenden Hygienevorschriften. Hierauf ist auch mit Plakaten hinzuweisen. Vorgesehen ist schliesslich das Stellen eines WC-Wagens beim Parkplatz Friedhof.
 
Für weitergehende Auskünfte:
BR Patrick Notter
Vorsteher Ressort Volkswirtschaft
079 753 30 42
 
 
Bezirkskanzlei Einsiedeln
14. Januar 2021
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